Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864 Esterreichische Depeschen über Schleswig-Holstein. 31 
hin grundlos. Und nun Augustenburg. Es war offenbar 
für die jetzigen Wünsche Osterreichs der heikelste Punkt, nach- 
dem man seit November 1863 so häufig und so energisch die 
völlige Nichtigkeit des Augustenburger Erbrechts verkündet 
und bethätigt hatte. Indessen: so starke Bedenken, sagte die 
Depesche, wir gegen Augustenburg gehabt haben und in Bezug 
auf einzelne holsteiner Bezirke auch noch haben, so scheint 
uns doch, wo es sich um ein ungetheiltes Schleswig-Holstein 
handelt, Augustenburg's Anrecht das bessere; Osterreich und 
Preußen haben dies ja schon in London am 28. Mai aus- 
gesprochen, und die Einsetzung des Erbprinzen würde Frieden 
und Einigkeit im deutschen Bunde wieder herstellen. 
Es war nicht wohl möglich, die Tugend der Entsagung 
und den Segen der Selbstüberwindung dem preußischen Cabinet 
eindringlicher vor Augen zu stellen, als es in der Summe dieser 
drei Actenstücke geschah. Immerhin wurde ihm daneben ein Fall 
bezeichnet, in welchem Osterreich bereit sein würde, von der 
Höhe jener idealen Anforderungen herabzusteigen. Der kurz 
vorher nach Wien berufene Gesandte Graf Karolyi empfing 
bei seiner Rückreise außer den drei Depeschen noch den Auf- 
trag zu einer mündlichen Erklärung, Osterreich wolle die 
preußische Annexion der Herzogthümer genehmigen (mithin 
nach dem Ausdruck der ersten Depesche die Bundesacte 
der preußischen Allianz opfern), wenn ihm Preußen einen 
entsprechenden Territorialerwerb verschaffe. Hervorgehoben 
wurde zugleich, daß eine Geldentschädigung dem Zwecke nicht 
dienen könne, weil eine solche mit der Würde Osterreichs 
nicht verträglich erachtet werde. Da nun König Wilhelm 
seinerseits die Erkaufung einer neuen Provinz durch die Ab- 
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tretung alter und getreuer Bezirke mit Pflicht und Ehre nicht
	        
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