1864 Esterreichische Depeschen über Schleswig-Holstein. 31
hin grundlos. Und nun Augustenburg. Es war offenbar
für die jetzigen Wünsche Osterreichs der heikelste Punkt, nach-
dem man seit November 1863 so häufig und so energisch die
völlige Nichtigkeit des Augustenburger Erbrechts verkündet
und bethätigt hatte. Indessen: so starke Bedenken, sagte die
Depesche, wir gegen Augustenburg gehabt haben und in Bezug
auf einzelne holsteiner Bezirke auch noch haben, so scheint
uns doch, wo es sich um ein ungetheiltes Schleswig-Holstein
handelt, Augustenburg's Anrecht das bessere; Osterreich und
Preußen haben dies ja schon in London am 28. Mai aus-
gesprochen, und die Einsetzung des Erbprinzen würde Frieden
und Einigkeit im deutschen Bunde wieder herstellen.
Es war nicht wohl möglich, die Tugend der Entsagung
und den Segen der Selbstüberwindung dem preußischen Cabinet
eindringlicher vor Augen zu stellen, als es in der Summe dieser
drei Actenstücke geschah. Immerhin wurde ihm daneben ein Fall
bezeichnet, in welchem Osterreich bereit sein würde, von der
Höhe jener idealen Anforderungen herabzusteigen. Der kurz
vorher nach Wien berufene Gesandte Graf Karolyi empfing
bei seiner Rückreise außer den drei Depeschen noch den Auf-
trag zu einer mündlichen Erklärung, Osterreich wolle die
preußische Annexion der Herzogthümer genehmigen (mithin
nach dem Ausdruck der ersten Depesche die Bundesacte
der preußischen Allianz opfern), wenn ihm Preußen einen
entsprechenden Territorialerwerb verschaffe. Hervorgehoben
wurde zugleich, daß eine Geldentschädigung dem Zwecke nicht
dienen könne, weil eine solche mit der Würde Osterreichs
nicht verträglich erachtet werde. Da nun König Wilhelm
seinerseits die Erkaufung einer neuen Provinz durch die Ab-
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tretung alter und getreuer Bezirke mit Pflicht und Ehre nicht