Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

424 Die Kriegserklärung. 1866 
daß derselbe von jeder sachlichen Entscheidung sich erst über 
den Rechtstitel und den Umfang seiner Competenz auszu- 
weisen habe. 
An demselben Tage, an welchem der Bundestag diese 
preußische Protestnote erhielt, sandte Graf Mensdorff einen 
Erlaß nach Berlin, worin er gegen Bismarck's Depesche vom 
3. Juni seinerseits Verwahrung einlegte, und die österreichische 
Auffassung der Lage entwickelte. Gegen Bismarck's Er- 
klärung, daß Osterreich durch den Antrag vom 1. Juni die 
mit Preußen geschlossenen Verträge von 1864 und 1865 ge- 
brochen habe, stellte er zunächst den Satz auf, „daß diese 
Vereinbarungen die Rechte des deutschen Bundes nicht alte- 
riren konnten, noch sollten“" — wo denn freilich die Be- 
hauptung richtiger gewesen wäre, daß die Verträge gerade 
den Zweck gehabt hatten, die unberechtigten Ansprüche des 
Bundes zurückzuweisen. Ferner erörterte Mensdorff, daß die 
preußische Regierung ihrerseits die Verträge seit langer Zeit 
vielfach gebrochen habe. Ohne Zustimmung Österreichs habe 
sie auf das Gutachten ihrer Kronjuristen die Souveränitäts- 
frage für gelöst erklärt und Strafgesetze gegen die Anhänger 
jeder anderen Meinung erlassen!); ebenso habe sie ohne einen 
Vorbehalt der Zustimmung Osterreichs sich bereit erklärt, die 
Frage bald einem deutschen Parlamente ), bald einem euro- 
päischen Congresse ) zu überweisen. Aus der preußischen 
1) Die Verordnung vom 11. März hatte keinen anderen Zweck, 
als in Schleswig Umtriebe gegen den Rechtsstand des Gasteiner Ver- 
trags zu hindern. 
2) Gerade dem Wiener Cabinette hatte Preußen diesen Vorschlag 
am 7. Mai gemacht. 
3) Der nichts entscheiden, sondern nur eine Meinung aussprechen 
sollte und wollte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.