436 Die Kriegserklärung. 1866
Bismarck hatte nichts dagegen einzuwenden, daß Oster=
reich sich bei jedem Schritte weiter in das Unrecht setzte, und
hatte demnach den preußischen Bundestags-Gesandten ange-
wiesen, sich dem Antrag gegenüber gleichgültig und passiv zu
verhalten. So konnte die Majorität ungestört ihren Weg
gehen, und bei dieser Frage über Leben und Tod des
Bundes ganz harmlos beschließen, daß trotz eines von Mecklen-
burg erhobenen Widerspruchs, ohne Vorberathung durch
einen Ausschuß, gleich nach drei Tagen, Donnerstag den
14. Juni, die Abstimmung Statt finden sollte. Es ent-
entsprach dem, daß am 12. Juni Österreich den Grafen
Karolyi aus Berlin abberief, und in Wien dem Baron
Werther seine Pässe zusandte, also den diplomatischen Ver-
kehr mit Preußen abbrach.
Bismarck antwortete darauf an demselben Tage mit
einem telegraphischen Erlaß an alle preußischen Gesandt-
schaften in Deutschland, enthaltend die Erklärung, daß Preußen
jedes Votum für die Annahme des österreichischen Antrags
als eine Kriegserklärung betrachten müsse. Zugleich sandte
er an Savigny die Weisung, am 14. den preußischen Ent-
wurf der Bundesreform als Antrag seiner Regierung einzu-
bringen, nach Annahme des österreichischen Antrags aber die
Auflösung des Bundes durch diese verfassungswidrige Kriegs-
erklärung gegen ein Bundesglied auszusprechen, den Austritt
Preußens anzuzeigen, und den übrigen Staaten die Theil-
nahme an einem neuen, auf Grund des Reformplanes zu er-
richtenden Bunde vorzuschlagen.
Ebenfalls am 12. Juni legte Bismarck dem Könige
und dem Ministerrathe eine Denkschrift über die jetzt zu ent-
wickelnde Thätigkeit vor.