Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

438 Die Kriegserklärung. 1866 
„Der andere Weg, fährt die Denkschrift fort, würde 
von der Voraussetzung ausgehen, daß auf die Neutralität 
der deutschen Regierungen nicht gerechnet werden dürfe, und 
daß es daher nothwendig sei, ihre Action durch ein ent- 
schiedenes Eintreten zu paralysiren, ehe sie im Stande sind, 
dieselbe zu beginnen. Für diesen Fall ist die oben ange- 
führte zerstreute Aufstellung der preußischen Truppen in 
Coblenz und Wetzlar, an der Weser und Elbe, als ein provi- 
dentieller Umstand zu betrachten, weil sic stark genug sind, 
und gerade an den entscheidenden Punkten stehen, um die 
in Betracht kommenden Staaten sofort mit geschlossenen 
Massen anzufassen und aufzurollen. 
„Sollte die Entscheidung für diesen Weg ausfallen, so 
ist folgende Entwicklung in das Auge zu fassen. 
„Am Tage nach der Abstimmung in Frankfurt, also am 
Freitag den 15. Juni, werden die Regierungen von Nassau, 
Kurhessen, Hannovcr und Sachsen gleichzeitig durch die diplo- 
matischen Vertreter schriftlich, und eintretendes Falls durch 
Andringen bei den Souveränen selbst aufzufordern sein: 
ihre Rüstungen sofort einzustellen und ihre mobilen 
Truppen zu entlassen, und gleichzeitig den von Preußen 
vorgelegten Bundesreformvorschlag, welcher in der 
Bundestagssitzung vom 14. Juni eingebracht sein wird, 
anzunehmen. Für den Fall der Bejahung würde ihnen 
der Landbesitz und ihre Souveränität zugesichert, für 
den Fall der Verneinung oder einer ausweichenden Ant- 
wort würde ihnen von Preußen der Krieg erklärt. 
„Den diplomatischen Agenten würden die betreffenden 
Noten von hier schon jetzt zugesandt werden. An die Militär- 
behörden müßte im Voraus die Weisung ergehen, auf tele-
	        
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