Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

1864 Sachsen weigert die Räumung. 37 
entrüstet bei dem Gedanken, daß ein in seinen Besitz über- 
gegangenes Land ohne und gegen Bundesgesetz unter Exe- 
cution bleiben sollte. Bismarck fand auf's Neue, es sei auch 
im Völkerverkehre wünschenswerth, nicht für übermäßig ge- 
duldig gehalten zu werden. Seit dem Wiener Frieden hatte 
überall der Rückmarsch der allürten Truppen in die Heimath 
begonnen und war in steter Fortsetzung begriffen; plötzlich 
aber erschien jetzt eine königliche Ordre an die noch in den 
Herzogthümern befindlichen Regimenter, Halt zu machen, wo 
sie ständen; die westfälische Division, die eben aus Holstein 
bis Minden gelangt war, blieb hier in concentrirter Auf- 
stellung an der hannover'schen Grenze, während eine starke, 
bei Torgau sich sammelnde Abtheilung gegen das säechsische 
Gebiet demonstrirte. Bismarck erklärte nach allen Seiten, 
daß der König von Preußen in den von ihm verwalteten 
Landen den Aufenthalt fremder Truppen ohne seine Erlaub- 
niß nicht dulde; nach Beendigung der Execution habe der 
Bund hier nichts zu suchen, und gegen unbefugte Eindring- 
linge werde Preußen sein Hausrecht wahren. In einer aus- 
führlichen Darlegung vom 26. November theilte er dem 
Wiener Cabinet die verfügten militärischen Demonstrationen 
mit, stellte nochmals den Rechtspunkt fest, und forderte 
Osterreich auf, das agitatorische und rechtswidrige Treiben 
Sachsens, welches seit einem Jahre fortdauernd die europäische 
Politik der beiden Großmächte zu kreuzen und zu stören ver- 
suche, ernstlich zur Ruhe zu verweisen. Eine Ehrensache sei 
es in dieser Lage für Preußen, vor der Entfernung der 
Bundestruppen in keine Verhandlung über das künftige 
Schicksal der Herzogthümer einzutreten. In Folge dieser 
drohenden Haltung ging der Alarm durch ganz Deutschland.
	        
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