Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

38 Ausweisung der Bundestruppen aus Holstein. 1864 
Beust sagte: ich fürcht' mich nicht — rief die Urlauber der 
sächsischen Regimenter zu den Fahnen und ließ die Staats- 
cassen auf den Königsstein flüchten; offenbar hatte er den 
Gegner noch immer nicht völlig kennen gelernt, und pochte 
darauf, daß Preußen zuletzt doch nicht Ernst machen würde. 
Aber ein anderer war der Eindruck in Wien. Man hatte 
von dort aus eben erst an den Berliner Hof durch Werther 
eine neue Mahnung ergehen lassen, nicht so streng auf dem 
Buchstaben der Executionsordnung zu bestehen. Jetzt aber, 
bei den militärischen Aufstellungen Preußens, gerieth man 
doch in Sorge. Denn nicht bloß Bismarck, dem man längst 
jede Tollkühnheit zutraute, sondern auch der König Wilhelm 
erklärte dem Grafen Karolyi die Unwiderruflichkeit seines 
Entschlusses. Daß Preußen bei dieser Sache im Rechte war, 
hatte man ihm wiederholt eingeräumt; jetzt gestand man sich 
selbst mit bitterem Gefühle, daß Preußen bei der Schlag- 
fertigkeit seiner Heerverfassung auch die Macht besaß. Man 
entschloß sich, ihm einen Schritt entgegen zu thun, und 
Mensdorff kündigte am 26. November dem preußischen Ge- 
sandten an, mit der amtlichen Vorlage des Wiener Friedens 
an den Bundestag wolle Osterreich die Erklärung verbinden, 
daß dieser Vertrag die Execution gegenstandslos mache, und 
folglich der Bund die Executionstruppen abberufen möge. 
Indem man also dem Bunde das formale Recht der Ent- 
scheidung vorbehielt, stellte man Preußen thatsächlich das 
geforderte Ergebniß in Aussicht; auch verhieß Mensdorff, 
bei den Mittelstaaten nachdrücklich auf eine günstige Ab- 
stimmung einzuwirken. Ihr wollt, sagte er klagend zu 
Werther, in dieser holsteiner Sache auch niemals das Ge- 
ringste nachgeben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.