Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

48 Die preußischen Februar-Forderungen. 1864 
Begehren in der Frage der Herzogthümer verweigert. Nach- 
dem dann die Execution beseitigt war, erließ er am 13. De- 
cember als Antwort auf Biegeleben's Ausarbeitungen zwei De- 
peschen nach Wien, von welchen die erste das Verhältniß der 
beiden Regierungen zum Bunde und zum Bundesrecht, die zweite 
aber die Stellung Preußens zu Schleswig-Holstein erörterte. 
Die erste hatte folgenden Gedankengang. 
Preußen hat beim Eingehen der österreichischen Allianz 
geglaubt, die beiden Mächte sollten sich gegenseitig mehr 
gewähren, als wozu das Bundesrecht sie verpflichtete. Es 
scheint, daß Osterreich einen ähnlichen Wunsch hegt, jedoch 
die Erfüllung desselben in einer Erweiterung der Rechte des 
Bundes sucht. Nimmermehr aber können wir dazu die Hand 
bieten. Wir verstehen nicht, wie Osterreich es ablehnen 
kann, die Mittelstaaten als unsere gemeinsamen Gegner, und 
das Bundesrecht als einen höchst mißlichen Boden für unsere 
beiderseitigen Interessen zu erkennen. Möge sich Osterreich 
daran erinnern, wie übereifrig im vorigen Jahr die Führer 
des Bundestags in unsere curopäische Politik einzugreifen, 
wie sie uns von unsern völkerrechtlichen Pflichten zu entbinden, 
wie sie eine unbefugte Occupation an die Stelle der gesetz- 
lichen Execution zu setzen und ohne den Schatten einer Com- 
petenz die streitige Thronfolge zu entscheiden, wie sie endlich 
gegen den klarsten Buchstaben des Bundesgesetzes die von 
ihnen verfälschte Execution zu verlängern suchten. Wie uns, 
hat sich damals auch dem Wiener Cabinet die Besorgniß der 
Sprengung des Bundes in voller Schroffheit aufgedrängt. 
Einem Bunde, dem außerhalb der Basis seiner Grundverträge 
Majoritätsbeschlüsse zu fassen gestattet wäre, ist Preußen 
niemals beigetreten. Wir sind demnach fest entschlossen, einem
	        
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