48 Die preußischen Februar-Forderungen. 1864
Begehren in der Frage der Herzogthümer verweigert. Nach-
dem dann die Execution beseitigt war, erließ er am 13. De-
cember als Antwort auf Biegeleben's Ausarbeitungen zwei De-
peschen nach Wien, von welchen die erste das Verhältniß der
beiden Regierungen zum Bunde und zum Bundesrecht, die zweite
aber die Stellung Preußens zu Schleswig-Holstein erörterte.
Die erste hatte folgenden Gedankengang.
Preußen hat beim Eingehen der österreichischen Allianz
geglaubt, die beiden Mächte sollten sich gegenseitig mehr
gewähren, als wozu das Bundesrecht sie verpflichtete. Es
scheint, daß Osterreich einen ähnlichen Wunsch hegt, jedoch
die Erfüllung desselben in einer Erweiterung der Rechte des
Bundes sucht. Nimmermehr aber können wir dazu die Hand
bieten. Wir verstehen nicht, wie Osterreich es ablehnen
kann, die Mittelstaaten als unsere gemeinsamen Gegner, und
das Bundesrecht als einen höchst mißlichen Boden für unsere
beiderseitigen Interessen zu erkennen. Möge sich Osterreich
daran erinnern, wie übereifrig im vorigen Jahr die Führer
des Bundestags in unsere curopäische Politik einzugreifen,
wie sie uns von unsern völkerrechtlichen Pflichten zu entbinden,
wie sie eine unbefugte Occupation an die Stelle der gesetz-
lichen Execution zu setzen und ohne den Schatten einer Com-
petenz die streitige Thronfolge zu entscheiden, wie sie endlich
gegen den klarsten Buchstaben des Bundesgesetzes die von
ihnen verfälschte Execution zu verlängern suchten. Wie uns,
hat sich damals auch dem Wiener Cabinet die Besorgniß der
Sprengung des Bundes in voller Schroffheit aufgedrängt.
Einem Bunde, dem außerhalb der Basis seiner Grundverträge
Majoritätsbeschlüsse zu fassen gestattet wäre, ist Preußen
niemals beigetreten. Wir sind demnach fest entschlossen, einem