Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

50 Die preußischen Februar-Forderungen. 1864 
die mit schweren Opfern erworbenen Rechte des Status quo 
verantworten können. Nach Außen und Innen sei die Be- 
schaffenheit der militärischen Einrichtungen in dem wichtigen 
Nachbarlande für uns von höchstem Interesse; es sei eine un- 
abweisliche Aufgabe, die Elemente der Wehrkraft Schleswig- 
Holsteins, namentlich zur See, für Deutschland nutzbar zu 
machen; für Handel und Verkehr seien Preußen und die 
Herzogthümer auf die engsten Beziehungen angewiesen. Nie- 
mand könne uns tadeln, wenn wir diese Interessen in erster 
Linie in das Auge fassen; wir erfüllen nur eine Pflicht gegen 
Preußen und Deutschland, wenn wir, ehe wir zu ciner defi- 
nitiven Entscheidung schreiten, Bürgschaften für die Sicher- 
stellung dieser Interessen verlangen, und uns nicht von dem 
zweifelhaften guten Willen eines künftigen Landesherrn oder 
seiner Stände abhängig machen wollen. Daß das bloße Ver- 
hältniß zum deutschen Bunde genügende Bürgschaften dieser 
Art nicht darbietet, hat leider eine vielfache traurige Erfahrung 
gezeigt. In unseren vertrauten Beziehungen zu Osterreich 
schiene es uns also zu liegen, daß das kaiserliche Cabinet uns 
bei der Erlangung festerer Garantien unterstütze. 
Die Depesche schloß mit der Angabe, daß die Fach- 
minister beschäftigt seien, diese Garantien näher zu formuliren; 
sobald der König darüber Beschluß gefaßt, werde das Wiener 
Cabinct davon in Kenntniß gesetzt werden. 
Am folgenden Tage, dem 14. December, veranlaßte 
darauf Bismarck einen Befehl des Königs, daß der Justiz- 
minister die Mitglieder des Kronsyndicats zu einem Rechts- 
gutachten über die Ansprüche sämmtlicher Prätendenten auf- 
fordern solle. Auch dies war nicht gerade ein Symptom, 
daß bei der preußischen Regierung drängende Sehnsucht nach
	        
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