62 Die preußischen Februar-Forderungen. 1865
Es war bei dieser Sachlage natürlich, daß die Mittel-
staaten ihren Weizen blühen zu sehen meinten, und an ihrer
Spitze Baron von der Pfordten seine Thätigkeit für einen
günstigen Bundesbeschluß verdoppelte. Von allen deutschen
Höfen meldeten die preußischen Gesandten den Einlauf eines
bayerischen Rundschreibens, welches Stimmen für den Antrag
warb; über den Inhalt desselben vermochte man in Berlin
nichts Bestimmtes zu erfahren, glaubte abert), es werde ein
Ersuchen an die beiden Großmächte um Auskunft über den
Stand der Sache und Theilnahme des Bundes an ihrer
Behandlung enthalten. Immerhin meinte Bismarck, schon
jetzt in Wien wie in Frankfurt seine Vorkehrungen treffen zu
müssen. Am 14. Februar beauftragte er Werther, bei Mens-
dorff den Vertrag vom 16. Januar 1864 in Erinnerung zu
bringen, durch welchen sich beide Mächte zugesagt hatten, die
Zukunft der Herzogthümer nur in gegenseitigem Einverständniß
zu regeln, und insbesondere die Erbfolgefrage nur in gemein-
samem Einvernehmen zu entscheiden — eine Abrede, wodurch
offenbar jedes Ubereinkommen mit einem Dritten über die
Frage ausgeschlossen wäre. Als Werther dies vortrug,
meinte Mensdorff, es sei doch natürlich, daß die Bestimmung
des Vertrags nur so lange gelten könne, als überhaupt ein
Einverständniß möglich sei. Darauf erwiderte dann Bismarck
ebenso natürlich, so lange das Einverständniß über eine neue
Einrichtung nicht errcicht würde, seien nach dem Vertrag
beide Mächte zur Erhaltung des Status quo ohne Ein-
mischung eines Dritten verpflichtet: was denn Mensdorff
schließlich anzuerkennen nicht umhin konnte. Ubrigens klagte
er damals dem hannover'schen Gesandten, daß Rechberg in
1) Nach den Berichten des Prinzen Reuß aus München.