Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Vierter Band. (4)

62 Die preußischen Februar-Forderungen. 1865 
Es war bei dieser Sachlage natürlich, daß die Mittel- 
staaten ihren Weizen blühen zu sehen meinten, und an ihrer 
Spitze Baron von der Pfordten seine Thätigkeit für einen 
günstigen Bundesbeschluß verdoppelte. Von allen deutschen 
Höfen meldeten die preußischen Gesandten den Einlauf eines 
bayerischen Rundschreibens, welches Stimmen für den Antrag 
warb; über den Inhalt desselben vermochte man in Berlin 
nichts Bestimmtes zu erfahren, glaubte abert), es werde ein 
Ersuchen an die beiden Großmächte um Auskunft über den 
Stand der Sache und Theilnahme des Bundes an ihrer 
Behandlung enthalten. Immerhin meinte Bismarck, schon 
jetzt in Wien wie in Frankfurt seine Vorkehrungen treffen zu 
müssen. Am 14. Februar beauftragte er Werther, bei Mens- 
dorff den Vertrag vom 16. Januar 1864 in Erinnerung zu 
bringen, durch welchen sich beide Mächte zugesagt hatten, die 
Zukunft der Herzogthümer nur in gegenseitigem Einverständniß 
zu regeln, und insbesondere die Erbfolgefrage nur in gemein- 
samem Einvernehmen zu entscheiden — eine Abrede, wodurch 
offenbar jedes Ubereinkommen mit einem Dritten über die 
Frage ausgeschlossen wäre. Als Werther dies vortrug, 
meinte Mensdorff, es sei doch natürlich, daß die Bestimmung 
des Vertrags nur so lange gelten könne, als überhaupt ein 
Einverständniß möglich sei. Darauf erwiderte dann Bismarck 
ebenso natürlich, so lange das Einverständniß über eine neue 
Einrichtung nicht errcicht würde, seien nach dem Vertrag 
beide Mächte zur Erhaltung des Status quo ohne Ein- 
mischung eines Dritten verpflichtet: was denn Mensdorff 
schließlich anzuerkennen nicht umhin konnte. Ubrigens klagte 
er damals dem hannover'schen Gesandten, daß Rechberg in 
1) Nach den Berichten des Prinzen Reuß aus München.
	        
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