Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Sechster Band. (6)

Vorrede. VII 
mich schließlich eine sehr einfache Thatsache entschieden 
haben: dem Verleger des Buchs, meinem lang- 
jährigen verehrten Freunde, hatte ich 1881 ohne 
nähere Bestimmungen eine Geschichte Preußens 1850 
bis 1870 versprochen, und er bestand auf seinem 
Vertrag. Er begehrte die Erfüllung meiner contract- 
mäßigen Pflicht, mit oder ohne Staatsacten. Ein 
gesetzliches Mittel, mich diesem juristischen Zwange 
zu entziehen, hatte ich nicht, und so ging ich an das 
Werk. 
Es ist Sache des competenten Publicums, zu 
entscheiden, ob der Verleger weise gehandelt hat. 
November 1894. 
Leinrich von Spbel.
	        
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