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bei der Abfassung des Urtheils besonders betheiligt erschienen, wurden infam
kassirt und nach Spandau geschickt, ohne daß ihnen irgend etwas vorgeworfen
werden konnte, als weil die Gründe, welche sie dazu berechtigt hatten, von
ihnen nicht besonders angegeben worden waren. Da die Justizbehörde trotz
Friedrich's Aufforderung das verlangte Verdammungsurtheil nicht aussprechen
wollte, so that er es in seinem Zorne selbst; doch auch hierbei zeigte er trogz
aller schweren Uebereilung, daß er der Freiheit und Unabhängigkeit des Richters
keine Gewalt anthun wollte, was sich bei Gelegenheit der Vorstellung des
Justizministers von Zedlitz erwies. Als dieser schrieb: „Ich habe Euer K. Moaj.
Gnade jederzeit als das größte Glück meines Lebens vor Augen gehabt und
bin auch eifrigst bemüht, solche zu verdienen; ich würde mich aber derselben
für unwürdig erkennen, wenn ich eine Handlung gegen meine Ueberzeugung
vornehmen könnte. Aus den von mir und dem Criminalsenate angezeigten
Gründen werden Euer K. M. zu erwägen geruhen, daß ich außer Stande bin,
ein condemnatorisches Urtheil wider die in der Arnoldischen Sache arretirten
JustizZbedienten abzufassen,“ erwiederte ihm Friedrich: „Wenn Sie also nicht
sprechen wollen, so thue ich es und sprache das Urtheil nächststehendermaßen —;“
doch zum Schluß fügte er hinzu: „Uebrigens will Ich euch noch sagen, wie
es Mir lieb ist, daß Ich euch bei dieser Gelegenheit kennen lerne und werde
nun schon sehen, was Ich weiter mit euch mache.“
Wie wenig Friedrich sonst geneigt war, sich Machtsprüche in Gerichtsangelegenheiten
zu erlauben, wo ihm nicht eine offenbare Rechtsverletzung der
Behörden vorzuliegen schien, zeigt der weltberühmte Vorfall zwischen ihm und dem
Müller von Sans-Souci, durch welchen wenigstens unwiderleglich erwiesen ist,
daß Friedrich der Große sich nicht nur als Vollstrecker, sondern unbedingt als
Diener des Gesetzes betrachtete und dem geringsten Unterthan vollkommenen
Schutz gegen den Arm des Mächtigsten in seinem Staate gewähren wollte.
Diesen festen und ernsten Willen athmet seine berühmte Gesetzgebung, so wie
seine ganze Regierung; wie sollte man nicht über der unausgesetzt aufopferungsvollen
Hingebung einer so edlen Seele für das Wohl und den Segen eines
Volkes über Flecken der Art hinwegsehen, zumal, wenn wir in den Beweggründen
niemals Selbstsucht, sondern nur den Drang nach der strengsten Erfüllung
seines erhabenen Amtes sehen!
Friedrich als Lenker des enropäischen Staatensystems in seinen letzten
glorreichen Regierungsjahren.
Die Theilung Polens.
Wir haben in dem vorigen Abschnitte ein Bild von Friedrich's segensvollen
Bestrebungen, die innere Entwickelung seines Staates zu fördern, gegeben
und angedeutet, welchen endlosen Anstrengungen er sich zu diesem Zwecke
unterzog, die allein schon einen Herrcher unsterblich machen konnten; wie