Metadata : Geschichte der Hohenzollern.

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bei  der  Abfassung  des  Urtheils  besonders  betheiligt  erschienen,  wurden  infam
kassirt  und  nach  Spandau  geschickt,  ohne  daß  ihnen  irgend  etwas  vorgeworfen
werden  konnte,  als  weil  die  Gründe,  welche  sie  dazu  berechtigt  hatten,  von
ihnen  nicht  besonders  angegeben  worden  waren.  Da  die  Justizbehörde  trotz
Friedrich's  Aufforderung  das  verlangte  Verdammungsurtheil  nicht  aussprechen
wollte,  so  that  er  es  in  seinem  Zorne  selbst;  doch  auch  hierbei  zeigte  er  trogz
aller  schweren  Uebereilung,  daß  er  der  Freiheit  und  Unabhängigkeit  des  Richters
keine  Gewalt  anthun  wollte,  was  sich  bei  Gelegenheit  der  Vorstellung  des
Justizministers  von  Zedlitz  erwies.  Als  dieser  schrieb:  „Ich  habe  Euer  K.  Moaj.
Gnade  jederzeit  als  das  größte  Glück  meines  Lebens  vor  Augen  gehabt  und
bin  auch  eifrigst  bemüht,  solche  zu  verdienen;  ich  würde  mich  aber  derselben
für  unwürdig  erkennen,  wenn  ich  eine  Handlung  gegen  meine  Ueberzeugung
vornehmen  könnte.  Aus  den  von  mir  und  dem  Criminalsenate  angezeigten
Gründen  werden  Euer  K.  M.  zu  erwägen  geruhen,  daß  ich  außer  Stande  bin,
ein  condemnatorisches  Urtheil  wider  die  in  der  Arnoldischen  Sache  arretirten
JustizZbedienten  abzufassen,“  erwiederte  ihm  Friedrich:  „Wenn  Sie  also  nicht
sprechen  wollen,  so  thue  ich  es  und  sprache  das  Urtheil  nächststehendermaßen  —;“
doch  zum  Schluß  fügte  er  hinzu:  „Uebrigens  will  Ich  euch  noch  sagen,  wie
es  Mir  lieb  ist,  daß  Ich  euch  bei  dieser  Gelegenheit  kennen  lerne  und  werde
nun  schon  sehen,  was  Ich  weiter  mit  euch  mache.“

Wie  wenig  Friedrich  sonst  geneigt  war,  sich  Machtsprüche  in  Gerichtsangelegenheiten
  zu  erlauben,  wo  ihm  nicht  eine  offenbare  Rechtsverletzung  der
Behörden  vorzuliegen  schien,  zeigt  der  weltberühmte  Vorfall  zwischen  ihm  und  dem
Müller  von  Sans-Souci,  durch  welchen  wenigstens  unwiderleglich  erwiesen  ist,
daß  Friedrich  der  Große  sich  nicht  nur  als  Vollstrecker,  sondern  unbedingt  als
Diener  des  Gesetzes  betrachtete  und  dem  geringsten  Unterthan  vollkommenen
Schutz  gegen  den  Arm  des  Mächtigsten  in  seinem  Staate  gewähren  wollte.
Diesen  festen  und  ernsten  Willen  athmet  seine  berühmte  Gesetzgebung,  so  wie
seine  ganze  Regierung;  wie  sollte  man  nicht  über  der  unausgesetzt  aufopferungsvollen
  Hingebung  einer  so  edlen  Seele  für  das  Wohl  und  den  Segen  eines
Volkes  über  Flecken  der  Art  hinwegsehen,  zumal,  wenn  wir  in  den  Beweggründen
  niemals  Selbstsucht,  sondern  nur  den  Drang  nach  der  strengsten  Erfüllung
  seines  erhabenen  Amtes  sehen!

Friedrich  als  Lenker  des  enropäischen  Staatensystems  in  seinen  letzten
glorreichen  Regierungsjahren.
Die  Theilung  Polens.
Wir  haben  in  dem  vorigen  Abschnitte  ein  Bild  von  Friedrich's  segensvollen
  Bestrebungen,  die  innere  Entwickelung  seines  Staates  zu  fördern,  gegeben

und  angedeutet,  welchen  endlosen  Anstrengungen  er  sich  zu  diesem  Zwecke
unterzog,  die  allein  schon  einen  Herrcher  unsterblich  machen  konnten;  wie