I Alphabetisches Register.
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Die slage einer Feuerverslcherungsgesellschaft auf Gegln
seitigkeit gegen einen Nichlkaufmonn auf Zahlung der
rücksländigen Hebttsbeiträge Fehört zur Zuständigkeit der
ordentlichen- Gerichte 221, 296
Die Klage eines Mitgliedes des bayerischen Hagelversicherungsvereines
gegen diesen Verein auf Nückzahlung geleisteter
Jabreobeilräge gehört zur Zusländigkeit der
ordentlichen Gerickhte
Die Klage gegen einen Koufmann auf MNückzahlung eines
nicht zum Betriebe seines Handelsgewerbes aufgenomme“.
nen Darlebens gebört auch dann, wenn der Zweck der
Darlebengaufnahme aus dem #ancgestellten Schuldscheine
nicht ersichtlich ist, zur Zuständigkeit der ordentlichen s-Gerichte
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Die dingliche Hypothekenklage gehört auch dann vor die orrdentlichen
Gerlschte, wenn die Hypotbek für eine Hondels- 7
schuld bestellt ist . 192
Die Klage eines euͤtlaͤssenen Eisenbohniokomotioführer
gegen den k. Fiekus auf Zahlung einer Pension ochoͤrt
vor die ordentlichen Gerichte
Die Klage eines Eisenbahnkondnkleuro gegen den l. Fiskus
auf Rückvergitung des geleisteten Schadensersatzes
für ein beschädigtes Fracht'stück, zu dessen Zablung der
Kondukteur von der Genrraldirektion der Verkehrsanstalten
verurtheilt wurde, gehört vor die ordentlichen Gerichte 230
Nach auggebrochener Gant steht auch die Eutscheibung“
über die Liquidität der zur Zuständigkeit der Handelggerichte
gebörigen. noch nicht anhängigen Forderungen
dem Konkursgerichte zu.
Ueber die Kosten, weiche durch die Klagestellung bei bem «-für
unzuständig erklärten Gerichte entstanden sind, 114
dieses Gericht zu entschelden. 186, 191
. auch Justiz= und Verwaltungssachen. *
petenzkon flikt.
Komeee in Strafsachen: Zur Lehre vom Gerictestande
der begangenen That
Zur Führung der Vornntersuchung wegen benrglicher Verleilung
zur Unterschreibung eines Wechsels ist der Untersuchungsrichter
jenes Bezirkes zuständig, in welchem die
Unterschreibung des Wechlels slattgesunden hat
Zur Einschreitung wegen einer in ciner Schrift enthaltenen
Verläumdung ist das Gericht des Ortes zuständig, an
welchem die Schrift auf die Post gegeben wurdde
Zur Führung der Untersuchung wegen elner Gesundheitsbeschädigung,
welche durch einen mittelst brieflicher Miltheilung
einer erdichteten Nachricht hervorgerufenen Schrecken
verursacht wurde, ist jenes Gericht zuständig, in dessen.
Bezirke die Gesundheitobeschädigung. durch Lesen des
Briefes eingetreien ist
Für die Begründung der Zuständigkelt durch Präventlon
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