Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LX. Band. (60)

Samstag,  den  20.  Juli  1895.  60.  Jahrgang.  M  15.
Dr.  J.  A.  Seuffert'=Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Arrestlrung  und  Ma#un  von  Postsendungen  lnsbesondere  von
Vostunroasstewen.  —  Mi  nuuu  en  aus  der  Rechtsprechung  des  K  z
*  Ober  lien  Landedaer  8  München-  Civitrtct:  Wechselre

Arrestirung  und  Pfändung  von  Postsendungen
insbesondere  von  Postanweisungen.
Von  Regierungsdirector  E.  Rutz.

Die  unter  vorstehender  Ueberschrift  in  Nr.  3  bis  6
des  heurigen  Jahrgangs  dieser  Blätter  enthaltenen  Ausführungen
  über  die  Unzulässigkeit  der  Arrestirung  oder
Pfändung  von  Postanweisungen,  deren  postordnungsgemäße
  Zustellung  an  den  Empfänger  (Adressaten)  noch  nicht
stattgefunden  hat,  haben  sich  (vgl.  diesen  Band  S.  66  ff.)
u.  A.  auch  mit  einem  die  Zulässigkeit  der  Arrestirung
bezw.  Pfändung  aussprechenden  Beschluß  des  Landgerichts
München  I  vom  16.  März  1894  beschäftigt  und  diejenigen
Gründe  zu  entwickeln  versucht,  welche  nach  Ansicht  des
Verfassers  diesen  auf  eingelegte  Beschwerde  ergangenen,
mit  Rücksicht  auf  §  531  Abs.  2  der  CPO.  nicht  weiter
anfechtbaren  Entscheid  als  gesetzlich  nicht  begründet  erscheinen
  lassen.  Inzwischen  haben  in  neuerlichen  Fällen
dieser  Art  nicht  nur  das  k.  Landgericht  München  17),
sondern  auch  das  k.  Oberlandesgericht  München")  sich
für  die  Unzulässigkeit  der  Pfändung  von,  dem  Empfänger
*)  Vom  19.  Jannar  1895  Beschw.  Reg.  316/94  I.

)  Vom  21.  Febr.  1895  Beschw.  Reg.  44/95  IV.

Neue  Folge.  Band  XI.