Samstag, den 20. Juli 1895. 60. Jahrgang. M 15.
Dr. J. A. Seuffert'=Blätter
für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Arrestlrung und Ma#un von Postsendungen lnsbesondere von
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* Ober lien Landedaer 8 München- Civitrtct: Wechselre
Arrestirung und Pfändung von Postsendungen
insbesondere von Postanweisungen.
Von Regierungsdirector E. Rutz.
Die unter vorstehender Ueberschrift in Nr. 3 bis 6
des heurigen Jahrgangs dieser Blätter enthaltenen Ausführungen
über die Unzulässigkeit der Arrestirung oder
Pfändung von Postanweisungen, deren postordnungsgemäße
Zustellung an den Empfänger (Adressaten) noch nicht
stattgefunden hat, haben sich (vgl. diesen Band S. 66 ff.)
u. A. auch mit einem die Zulässigkeit der Arrestirung
bezw. Pfändung aussprechenden Beschluß des Landgerichts
München I vom 16. März 1894 beschäftigt und diejenigen
Gründe zu entwickeln versucht, welche nach Ansicht des
Verfassers diesen auf eingelegte Beschwerde ergangenen,
mit Rücksicht auf § 531 Abs. 2 der CPO. nicht weiter
anfechtbaren Entscheid als gesetzlich nicht begründet erscheinen
lassen. Inzwischen haben in neuerlichen Fällen
dieser Art nicht nur das k. Landgericht München 17),
sondern auch das k. Oberlandesgericht München") sich
für die Unzulässigkeit der Pfändung von, dem Empfänger
*) Vom 19. Jannar 1895 Beschw. Reg. 316/94 I.
) Vom 21. Febr. 1895 Beschw. Reg. 44/95 IV.
Neue Folge. Band XI.