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stand ist nicht ein Berufsstand wie jeder andere. Seine technische
Schulung bedeutet nicht seine ganze Aufgabe, sondern er ist das Organ,
durch das die lebende Kultur dem neuen Geschlecht sich mitteilen
will. Seine Technit gehört ihm allein. In der TLehrkunst kann kein
Laie ihm die Wege weisen. Kber das „Was“ — der Bildungsstoff —
wird von dem Leben selbst dargeboten und kann auch nur dann
zweckmäßig gewählt werden, wenn nicht eine einzelne Berufsgruppe,
deren Blick auf das Gesamtleben immer ein beschränkter ist, sondern
die Berufensten und üüchtigsten aus den verschiedensten Lebens-
kreisen zur Mitwirkung gelangen.
Die besten Muster für so aufgebaute Dertretungen bieten die
Unterrichtsverwaltungen der größeren Schweizer Kantone (Jürich,
Basel, Bern). Ruch die österreichische Schulgesetzgebung hat in dieser
Hinsicht Dorbildliches geschaffen.
Die Schulvertretungen können wie folgt gebildet werden:
a) Lür jede Schule wird eine Schulvertretung eingesetzt, die
aus dem TLehrer (den Lehrern), aus ebenso vielen aus freier
Wahl hervorgehenden Mitgliedern der Gemeinde bzw. des
Schulbezirks und aus Dertretern des Gemeinde= und Schul-
vorstandes besteht. In der Dertretung der einzelnen Schule
haben sämtliche Lehrer Sitz und Stimme. Den Dorsitz
führt der Lehrer (Schulleiter).
b) Wo nur eine Schule besteht, ist deren Dertretung zugleich
die Ortsschulvertretung. In kleineren Orten mit
mehreren Schulen bilden sämtliche Dertretungen der
einzelnen Schulkörper zusammen die Ortsschulvertretung.
In Orten mit mehreren größeren Schulsystemen wird die
Ortsschulvertretung aus den Dertretungen der einzelnen
Schulen durch Wahl je eines Lehrers und je eines Laien unter
binzutritt von Mitgliedern des Gemeinde= und Schulvor-
standes gebildet. Ein Schulleiter mit dem Uitel Stadt-
schulrat führt den Vorsitz.
) Die Dertretungen der größeren Schulen wählen aus ihrer