III. Handels= und Wechselrecht, 133
5) Mäkker, Durch Mäller abgeschlossene Geschäfte.
6) S achtfübrer. Eisenbahntransport. a.)
Verhältniß des Destinatars zu Frachtführer und Schiffer.
XXI, 274. b) Entschädigungsanspruch wegen Waarenverderbs
auf der Eisenbahn. Wem steht er zu2 Wiefern auch
dem Adressaten? XXII, 172. c) Waarenverderb auf der
Eisenbahn. ersicherung nach §. 31 der Bestimmungen
über den Güterverkehr auf den bayer. Eisenbabnen. X
205. d) Desfallsiger Einwand des Zufalles. XXI, sl“s
e) Ingleichen Einwand verspäteter Abbolung. XXII,
7) Werthpapiere. a) Privatschuldbriefe au **
teux. Deren Rechtsgültigkeit. XXI, 417. b) Verhältniß
zutschen dem. Emmittenten und den Partialgläubigern. XX,
452, d) Ankauf von Papkeren au porteur von verdächuigen
Personen. (Preuß. Pecht.)0 * 32. d) Darlehen
in Wertiparseren. XXV, 305,
8) Prieren # er , * 82 Klage auf Erfüllung
eines Lieferungsgeschäftes. Exceptio doli, weil Kläger zur
Zeit des Handelsabschlusses bereith auf telegraphischem Wege
elne einflußreiche Nachricht gehabt, als unerheblich verworfen.
XXI, 264. b) Beweislast über die Nichteinhaltung
der Lieferungszeit. XXI, 415. c) Verspätete Zahlung einer
Lieferung als Resolutivbedingung des Vertrages über
nachfglgende Lieferungen. Beweislast dabel. XXIV, 90.
9) Handelsbücher. a#Kaufmännische #rluchm
und verschiedene Arten der Handelsbücher. XXII,
Note 5. b) Beweiskraft der Handelsbücher. * m N w*sn
züglich der verbuchten Geschäfte. Nürnberger Handelsgerichtsordnung.
. 597
10) Wechsekrecht. 2 Wechselrechtlich unwirksames
Indossament. XXII, 64. b) Wechsel-Klausel „14 Tage
vor Verfall acceptobel. « XXJI, 1«c)Von dem Orte,
wo der Protest Mangels Zahlung zu erheben ist.
144, 188, 417. d) Rechtliche Wlrkung eines verfährten
trockenen Wechsels. XXII, 221. e) Wechselarrest gegen
Frauen. XXII, 160. 1) Zußändigkeit der Wechselgerichte
—i-mn.. der Wechselforderungen gegen Benefizialerben.
2. 8) Zuständigkeit bezüglich der Wechselsachen
in den vormals preußischen Gebietstheilen des Königr.
Bayern. XXV, 465,