Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XI bis XX. (20)

III.  Handels=  und  Wechselrecht,  133
5)  Mäkker,  Durch  Mäller  abgeschlossene  Geschäfte.

6)  S  achtfübrer.  Eisenbahntransport.  a.)
Verhältniß  des  Destinatars  zu  Frachtführer  und  Schiffer.
XXI,  274.  b)  Entschädigungsanspruch  wegen  Waarenverderbs
  auf  der  Eisenbahn.  Wem  steht  er  zu2  Wiefern  auch
dem  Adressaten?  XXII,  172.  c)  Waarenverderb  auf  der
Eisenbahn.  ersicherung  nach  §.  31  der  Bestimmungen
über  den  Güterverkehr  auf  den  bayer.  Eisenbabnen.  X
205.  d)  Desfallsiger  Einwand  des  Zufalles.  XXI,  sl“s
e)  Ingleichen  Einwand  verspäteter  Abbolung.  XXII,

7)  Werthpapiere.  a)  Privatschuldbriefe  au  **
teux.  Deren  Rechtsgültigkeit.  XXI,  417.  b)  Verhältniß
zutschen  dem.  Emmittenten  und  den  Partialgläubigern.  XX,
452,  d)  Ankauf  von  Papkeren  au  porteur  von  verdächuigen
  Personen.  (Preuß.  Pecht.)0  *  32.  d)  Darlehen
in  Wertiparseren.  XXV,  305,

8)  Prieren  #  er  ,  *  82  Klage  auf  Erfüllung
eines  Lieferungsgeschäftes.  Exceptio  doli,  weil  Kläger  zur
Zeit  des  Handelsabschlusses  bereith  auf  telegraphischem  Wege
elne  einflußreiche  Nachricht  gehabt,  als  unerheblich  verworfen.
  XXI,  264.  b)  Beweislast  über  die  Nichteinhaltung
der  Lieferungszeit.  XXI,  415.  c)  Verspätete  Zahlung  einer
  Lieferung  als  Resolutivbedingung  des  Vertrages  über
nachfglgende  Lieferungen.  Beweislast  dabel.  XXIV,  90.

9)  Handelsbücher.  a#Kaufmännische  #rluchm
und  verschiedene  Arten  der  Handelsbücher.  XXII,

Note  5.  b)  Beweiskraft  der  Handelsbücher.  *  m  N  w*sn
züglich  der  verbuchten  Geschäfte.  Nürnberger  Handelsgerichtsordnung.
  .  597

10)  Wechsekrecht.  2  Wechselrechtlich  unwirksames
Indossament.  XXII,  64.  b)  Wechsel-Klausel  „14  Tage
vor  Verfall  acceptobel.  «  XXJI,  1«c)Von  dem  Orte,
wo  der  Protest  Mangels  Zahlung  zu  erheben  ist.
144,  188,  417.  d)  Rechtliche  Wlrkung  eines  verfährten
trockenen  Wechsels.  XXII,  221.  e)  Wechselarrest  gegen
Frauen.  XXII,  160.  1)  Zußändigkeit  der  Wechselgerichte
—i-mn..  der  Wechselforderungen  gegen  Benefizialerben.

2.  8)  Zuständigkeit  bezüglich  der  Wechselsachen
in  den  vormals  preußischen  Gebietstheilen  des  Königr.
Bayern.  XXV,  465,