Full text : Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

8  Einleitung.  Das  Reichs-Versicherungsamt.

ehe  Da  :  Reichskanzler  ernannt.
der  Senate  ernannt.  Die  übrigen  Beamten  des  Reichs-Versicherungsamts  werden  vom  R
Von  den  nichtständigen  Mitgliedern  werden  sechs  von?  Bundesrat,  und  zwar  mindestens  vier  Wr  seiner
Mitte,  sechs  als  Vertreter  der  Arbeitgeber  von  den  Vorständen  der  Berufsgenossenschaften  und  en  un  uhrur  5
behörden,  sowie  sechs  als  Vertreter  der  Versicherten  von  den  dem  Arbeiterstand  angehörenden  Beisitzern
Schiedsgerichte  gewählt.  ,  .
e  Die  Amtsdauer  der  nichtständigen  Mitglieder  und  ihrer  Stellvertreter  währt  fünf  Jahre.“

Für  die  Rechtsprechung  sind  dem  Reichs-Versicherungsamte  richterliche  Beamte
als  Beisitzer  zugewiesen.

Über  den  Geschäftsgangunddas  Verfahren  des  Reichs-Versicherungsamts
  ist  eine  Kaiserliche  \erordnung  unter  dem  19.  Oktober  19001)  ergangen.  Danach
  obliegt  dem  Präsidenten  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  gesamten  Dienstes;
es  bestehen  im  Amte  zwei  Abteilungen  mit  je  einem  Direktor  an  der  Spitze,  die  eine
hat  die  Angelegenheiten  der  Unfallversicherung  und  die  sonstigen  Aufgaben  der  Träger
dieser  Versicherung,  die  andere  die  Angelegenheiten  der  Invalidenversicherung  zu  bearbeiten.
  Die  zu  den  Entscheidungen  des  Amts  zuzuziehenden  richterlichen  Beamten
werden  für  die  Dauer  des  zur  Zeit  ihrer  Berufung  von  ihnen  bekleideten  Hauptamts
durch  den  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  berufen.  Für  die  Rechtsprechung
sind  Senate  gebildet,  in  denen  der  Präsident,  die  Direktoren  oder  die  zu  Vorsitzenden
ernannten  ständigen  Mitglieder  den  Vorsitz  führen.  Am  Schlusse  eines  jeden  Jahres
hat  das  Reichs-Versicherungsamt  dem  Reichskanzler  (Reichsamt  des  Innern)  einen
Geschäftsbericht  einzureichen.

Nach  dem  unter  dem  31.  Januar  1907  erstatteten  Geschäftsberichte?,
setzte  sich  das  Reichs-Versicherungsamt  im  Berichtsjahre  1906  aus  dem  Präsidenten,
2  Direktoren,  22  Senatsvorsitzenden  und  37  sonstigen  ständigen  Mitgliedern  zusammen,
ausserdem  wurden  noch  8  höhere  Beamte  als  kommissarische  Hilfsarbeiter  beschäftigt.
Das  übrige  etatsmässige  Beamtenpersonal  bestand  aus:  I  Vorsteher  der  Rechnungsstelle,
  2  technischen  Rechnungsbeamten,  I  Ober-Rechnungsrevisor,  2  Bureauvorstehern,
144  Bureaubeamten,  1  Kanzleivorsteher,  83  Kanzleisekretären,  1  Botenmeister,
34  Kanzleidienern,  1  Pförtner.  Ferner  fanden  51  Beamte  diätarisch  Verwendung.
Vom  Bundesrate  waren  6  nichtständige  Mitglieder  in  das  Amt  gewählt,  als  Vertreter
der  Arbeitgeber  und  der  Versicherten  bezw.  als  deren  Stellvertreter  gehörten  ihm  je
106,  zusammen  212  Mitglieder  an;  die  Zahl  der  richterlichen  Beisitzer  und  Hilfsrichter
betrug  80.

®  Fine  fortlaufende  Veröffentlichung  der  Behörde  bilden  die  „Amtlichen  Nachrichten
  des  Reichs-Versicherungsamts“,  welche  seit  1885  monatlich  im  Verlage  von
Behrend  &  Co.  (vormals  A.  Asher  &  Co.  Verlag)  in  Berlin  erscheinen,  Ferner  liefert
sie  ständig  Beiträge  zu  dem  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amte,  Abteilung  für  Arbeiterstatistik,
  seit  1903  herausgegebenen  Reichs-Arbeitsblatte  (Berlin,  Carl  Heymanns
Verlag).  Von  1907  an  werden  die  von  Mitgliedern  des  Reichs-Versicherungsamts  bearbeiteten
  „Monatsblätter  für  Arbeiterversicherung“  (Verlag  von  Behrend  &  Co.  in
Berlin)  veröffentlicht.

Der  Etat  der  Behörde  auf  das  Rechnungsjahr  1907.  beziffert  sich  auf
2140280  M,

Die  Diensträume  des  Reichs-Versicherungsamts  befinden  sich  in  Berlin  W,,
Königin  Augustastrasse  Nr.  35--27,

t)  RGBI  S.  983.

?)  Reichstags-Drucksache  Nr.  230  (s.  auch  Anıtl.  Nachrichten  des  Reichs-Versicherungsamts
  1907  S.  289).