Metadata : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Zweiter Band.

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Zur  Aufnahme  dieser  Anstalt  ist  das  vormalige  hofkammerliche  Schloßgut  Winnenthal,
  Oberamts  Waiblingen,  bestimmt  und  eingerichtet  worden.  In  einer  freundlichen
  milden  Gegend,  ganz  nahe  bei  der  Stadt  Winnenden,  umfaßt  dasselbe  in  voͤllig
abgerundeter  und  gegen  aͤußere  Stoͤrung  abgeschlossener  Lage  mit  den  erforderlichen
Gebaͤuden  ein  Areal  von  ungefaͤhr  16  Morgen  Garten.  In  der  innern  Einrichtung
der  Gebaͤude  und  in  der  Abtheilung  der  Hof-  und  Garten-Raͤume  ist  für  die  nöthige
Absonderung  der  Geschlechter,  der  verschiedenen  Formen  und  Stufen  der  Krankheit
und  Genesung,  so  wie  der  verschiedenen  Verpflegungsklassen,  in  welche  die  Kranken
eintreten,  gesorgt.

Die  fuͤr  die  Verpflegten  bestimmten  Zimmer  sind  theils  auf  einzelne,  theils  auf
mehrere  zusammenwohnende  Kranke  berechnet.  Wohn-  und  Schlafraͤume  sind,  mit
Ausnahme  der  zu  voruͤbergehender  Unterbringung  tobender  Kranken  bestimmten  Zimmer-Abtheilungen,
  überall  gesondert.  Die  eben  bemerkten  Zimmer-Abtheilungen  befinden
  sich  in  gehdèriger  Isolirung  von  den  Wohnräumen  der  ruhigen  Kranken.  Wiewohl
den  verschiedenen  Krankheitszuständen  der  aufzunehmenden  Bewohner  angepaßr,  sind
die  Zimmer  der  Verpflegten  doch  durchaus  freundlich  und  den  Wohneinrichtungen  gesunder
  Menschen  gleichgestellt.  Säle  für  gemeinschaftliche  Beschäftigung,  Speisung
und  Unterhaltung  sind  mit  in  den  Wohnabtheilungen  begriffen.  Jede  der  beiden
Haupt-Abtheilungen  des  Hauses  besitzt  ihre  eigene  mit  den  erforderlichen  Apparaten
für  Douche-  Sprütz-Sturz-Bäder  rc.  versehene  Badanstalt.  Die  Wohnungen  der
Beamten  und  sämtlicher  Offzianten  der  Anstalt  befinden  sich  innerhalb  der  Anstalt-Gebäude
  in  einer  die  Aufsichtsführung  und  das  Ineinandergreifen  der  verschiedenen
Dienstzweige  erleichternden  Vertheilung.

Die  von  Seiner  Königlichen  Majestät  genehmigten  statutarischen  Bestimmungen
  für  die  Anstalt  ergeben  sich  aus  der  dießfallsigen  durch  das  Regierungsblatt
publizirten  Ministerial-Verfügung  vom  heutigen  Tage.

Die  Aufnahme  von  Kranken  kann  in  Gemäßheit  dieser  Bestimmungen  sofort
nachgesucht  werden.  Den  Aufgenommenen  wird  der  nur  noch  von  einzelnen,  demnächst
zu  beseitigenden,  Vorbedingungen  abhängige  Termin,  mit  welchem  ihnen  der  Eintritt
in  die  Anstalt  offen  steht,  besonders  bekannt  gemacht  werden.