Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

5.

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Beschlusses  vom  :6.,  eröffnet  den  30.
Obtober,  die  Berufung  wegen  Mangels
an  einer  gegründeten  Beschwerde,  unter
Verurtheilung  der  Anten  in  die  Kosten
dieser  Instanz,  verworfen.  (d.  4.  Nov.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gericht
  Oehringen  zwischen  dem  vormaligen
Steuerrath  Janzu  Neuenstein,  Bekl.,  Anten,
  und  dem  Prokurator  D.  Gmelinin  Tübingen,
  Kl.,  Aten,  Deseroitenforderung
betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
vom  15.  September,  eröffnet  den  29.
Oktober,  die  Berufung  unter  Verurtheilung
  des  Anten  in  die  Kosten,  für
verlassen  erklärt.  (d.  6.  Nov.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gericht
  Hall  zwischen  Andreas,  Leonhard
und  Michael  Philipp,  Thomas  Krauß
und  Georg  Diem,  Kl.,  Anten,  und  den
mütterlichen  Seiten-Verwandten  des
verschollenen  Johann  Joseph  Philipp,
von  Gelbingen,  Bekl.,  Aten,  Erbschaftsklage
  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  16.,  ersffnet  den  39.  Oktober,
  die  Berufung  unter  Verurtheilung
  der  Anten  in  die  Kosten,  für  verlassen
  erblärt.  (d.  6.  Nov.)

.  Unterm  6.  November  wurde  in  der

Rechtssache  zwischen  Joseph  Sorg,  von
Buch,  Kl.,  und  der  Ellwangem'schen
Polizei=  Haus=  Kasse,  Bekl.,  Forde-B.



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rung  von  Verzugszinsen  für  verkaufte
Wolle  betreffend,  der  Kl.  unter  Verurthellung
  in  die  Kosten,  mit  seiner
Klage  abgewiesen.

An  demselben  Tag  wurde  in  der  Ationssache
  von  dem  O.  A.  Gericht  Heidenheim
zwischen  dem  Müller  Hopfenziz  in  Bolhelm
  und  Conforten,  Inten,  Kl.,  Aten,
und  dem  Maler  Joh.  Caspar  Spahr
zu  Königsbronn,  Jaten,  Bekl.,  Anten,
Klage  aus  einem  Bürgschafts-Vertrag
betreffend,  das  untergerichtliche  Erkenntniß
  unter  Vergleichung  der  Kosten  dieser
  Instanz  abgeändert.

u  In  der  Ationssache  von  dem  Königlichen

Fürstlich  Hohenlohe  =  Bartensteinschen
Amtsgericht  Pfedelbach  zwischen  dem
Jaden  Abraham,  von  Ernsbach,  Luten,
Anten,  und  den  ihm  vorgesehten  Gläubigern
  in  dem  Gante  des  Matthäus
Köhler,  Mit-Luten,  Aten,  Vorzugs,
Recht  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  15.  Oktober,  eröffnet  den
4.  November,  die  ergriffene  Berufung
wegen  Mangels  an  der  appellablen
Summe  verworfen.  C(d.  10.  Nov.)

10.  Unterm  15.  November  wurde  in  der

vor  dem  O.  A.Gerichte  Künzelsau  anhängigen
  Gantsache  des  Georg  Bischoff
von  Diebach,  der  gegen  das  Gant-Er-