Full text: Das Interregnum.

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das nur wenige Stunden andauernde Interregnum des Jahres 1873, 
nämlich nach dem Verzicht Amadeos am 11. Februar, interessant 
dadurch, dass es sich in eine Republik auflöste, die noch in der 
Nacht vom 11. zum 12. Februar proklamirt wurde. '!) 
Ein Interregnum in dem nichtsouveränen Staate Bulgarien trat 
nach der definitiven, freiwilligen Abdankung des Fürsten Alexander 
vom 26. August bis 7. September 1886 ein?) und dauert auch vom 
Standpunkte des Staatsrechts aus immer noch fort.?) 
  
1) Lauser, Geschichte Spaniens u. s. w. S. 64 ff. 
2) Das Manifest des Fürsten vom gleichen Tage s. Staatsarchiv XLVII. 
S. 288, die Botschaft der „Regentschaft“ bei Eröffnung der Sobranje ebenda 
S. 297 ff. 
3) Vgl. Art. 3 des Berliner Vertrags vom 13. Juli 1878 und die offizielle 
Erklärung der deutschen Regierung im Reichsanzeiger vom 31. Dezember 1887 
(Staatsarchiv XLVIll. S. 110). — Ein Interregnum in Bulgarien wird natürlich 
von denen geleugnet werden, die, weil sie die Souveränetät als Essentiale des 
Staatsbegriffs ansehen, die Existenz nichtsouveräner Staaten in Abrede stellen. 
Das thut z. B. in Ansehung Bulgariens ausdrücklich Zorn, Staatsrecht des deut- 
schen Reiches I. S. 47. 
 
	        
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