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von Orleans in den Jahren 544 und 549 Iromatius, eben
daselbst Bischof. (Warum bemerkte Herr Gerbert die noch ältere
Unterschrift nicht unter dem a. 555 zu Clermont gehaltenen
Concilium? v. Sirmondi Conc. Tom. I. pag. 244.) Aber
überhaupt ist in diesen Zeiten das, was man bisher zusammengesunden
hat, noch höchst mangelhaft, und wir würden
Herrn Gerbert über den Mangel der Vollständigkeit keinen Vorwurf
machen, weil auch nur die geringste Vollsiändigkeit hier
unmdglich ist: aber darüber glauben wir Ursache zum Klagen
zu haben, daß diese wenigen zweckmäßigen Materialien so
sehr unter einem Haufen gar nicht hieher gehdriger Dinge
versteckt sind, daß ihnen nicht durch Ordnung und Stellung
die ndthige Evidenz gegeben worden, und daß an manchen
Orten kritisch genaue Erzählung vermißt wird. Unter Letzteres
gehört die Stelle S. 29. Inter duces duo tamen notantur
fautores rei Christiana Marsilius et Hildcbrandus. Ouorum
ille arcem Laurcacensem in Wirtenbergia, Postea monasterium,
sedem aule habuit, alter Campiduni in Hillarmontio,
qui prope Biberacum Hunnos vieisse dicitur, constiftuto
ad ipsum locum monasterio Buchoviensi. Wir
überschlagen Alles, was vom heiligen Fridolin, Columbän und
Gallus erzählt wird, auch das vom heiligen Bonifacius, weil
wir unsre Kritik ohne einen Auczug nicht verständlich machen
könmen, und zum Auszug glauben wir die Erlaubniß unster
Leser zu vermissen.
Disd. II. De monumentis antiquis ad illustrandam
veterem liturgiam alemannicam lacientibus; pag. 57 — 175.
Das Zweckmäßige der Abhandlung fängt aber erst pag. 92
an. Zuersi recensirt der Verfasser die ältesten libri sacramentorum,
die er auf seiner Reise gefunden: besonders zwei derselben,
das eine aus der Bibliothek von Rheinau und St. Gallen,