Beilage CXVI. der Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe (1870.)
Gesammtbeschluß
der
Kammern der Reichsräthe
und der
Abgeordneten
über die von der kgl. Staatsregierung vorgelegten
Rechnungsnachweisungen der kgl. Staatsschulden-Tilg-
ungs-Anstalt und der Grundrenten-Ablösungskasse
Pro 189% und 1868.
München, den 21. Dezember 1870.
Allerdurchlauchtigster Großmächkigster König!
Allergnädigster Sönig und Perrl!
Die allerunterthänigst treugehorsamsten Kammern der
Reichsräthe und der Abgcordneten haben die von dem k. Staats-
ministerium der Finanzen vorgelegten Rechnungsnachweisungen
der kgl. Staatsschuldentilgungsanstalt und der Grundrentenab-
lösungskasse pro 18%% und 1868 der verfassungsmäßigen
Prüfung unterstellt und hiebei beschlossen: