Beilage CXIX. der Verhandlungen der Kammer d. Reichsräthe (1870)
Vortrag
im
zweiten Nusschusse
der
Kammer der Reichsräthe
über den Gesetzentwurf:
„die provisorische Steuererhebung und die vorläufige
Bestreitung besonderer Ausgaben pro 1871 betr.
München, den 24. Dezember 1870.
Da mit dem Monate Dezember d. J. die Befugniß zur
Erhebung der direkten Steuern und die Fortdauer der bieheri-
gen Maximaltarifsätze für die Eisenbahn und den Ludwigs-
kanal, dann die Ermächtigung zur Fortbezahlung der Theuer-
ungszulagen für Beamte, sowie der Zuschüsse und Sustenta-
tionen an die Geistlichkeit für die Regierung zu Ende geht,
wozu sie durch das Gesetz vom 22. Juli 1870 „die proviso-
rische Steuererhebung und vorläufige Bestreitung besonderer Aus-
gaben für das erste Jahr der X. Finanzperiode betreffend“,
ermächtigt war, so hat der königliche Staatsminister der Fi-
nanzen der Kammer der Abgeordneten einen neuen Gesetzent-
wurf über die provisorische Steuererhebung und vorläufige