Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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für das Staatsministerium der Finanzen 2,092 fl. 
für das Staatsministerium des Handels und 
der öffentlichen Arbeiten 196,000 fl. 
für Straßen, Brücken= und Wasserneubauten 
wird für die beiden Jahre der X. Finanz- 
periode zusammen der Betrag v o 17030,000 fl. 
bestimmt. 
8. 7. 
Als besondere Ausgaben der X. Finanzperiode werden 
festgesetzt: 
a) außcrordentlicher Aufwand für Durchführung der 
neuen Civilproceßerdnung — außer der durch Art. 4 
des Gesetzes vom 21. Februar 1870, „die provi- 
sorische Steucrerhebung und vorläufige Bestreitung 
besonderer Ausgaben pro 1870 betr."“, zur Ver- 
fügung gestellten Summe von 150,000 fl. — ein 
weiterer Betrag ve 1450000 fl. 
b) für die Sammlungen und die innere 
Einrichtung der polytechnischen Schule 78, 100 fl. 
c) für die Herstellung eines neuen Haupt- 
zollamtsgebäudes am Bahnhofe zu 
München auf Rechnung der Zollge- 
säll 200,000 fl. 
8. 8. 
Die für die verschiedenen Zweige der Verwaltung und 
für die einzelnen Staatsministerien und Staatsanstalten be- 
stimmten Etatssummen sind mit Ausnahme der Erhebungs-, 
dann der Betriebs-Productions= und Gewinnungskosten bei den 
einzelnen Verwaltungszweigen und vorbehalilich 2 in §. 5
	        
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