Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

368. 
von 599,500 fl. — insoweit nicht in letzterem Gesetze für die 
Deckung des hier bewilligten Bedarfes bereits Vorsehung ge- 
troffen wurde — ist der k. Staatsminister der Finanzen er- 
mächtigt, ein auf die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen 
aufzunehmen und das Anlebenskapital um den Betrag der 
Anlehensaufbringungskosten und der während des Laufes der 
X. Finanzperiode anfallenden Zinsen zu erhöhen. 
Das Anlehen wird als eine Fortsetzung der bisher auf- 
genommenen Militäranlehen erklärt. 
Die Bestimmungen über die Tilgung und über die fernere 
Verzinsung nach Ablauf der X. Finanzperiode werden den 
jeweiligen Finanzgesetzen vorbehalten. 
In allertiefster Ehrfurcht 
Enerer Königlichen Majestät 
allerunterthänigst treugehor- allerunterthänigst treugehor- 
samste samste 
Kammer der Reichsräthe: Kammer der Abgeordneten 
(Folgen die Unterschriften.) (Folgen die Unterschriften.)
	        
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