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rantie mittelst Erhöhung des Zinses von 4 bis auf 5 Procent
anerkannt und gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen, daß
hiedurch dauernde Opfer dem Lande nicht werden auferlegt
werden. Hiebei wurde jedoch die Einschränkung gemacht, daß
die beantragte Zinserhöhung zwar nöthig, aber nur für den
Fall zu bewilligen sei, als das Baukapital auf dem Wege von
Anlehen mittelst Ausgabe von Prioritätsobligationen beschafft
werde.
Nachdem diese Einschränkung sowohl vom Ausschusse als
vom Plenum der Kammer der Abgeordneten gutgeheißen, vom
Herrn Abgeordneten überdies die Erklärung abgegeben worden
ist, daß von dem Ausschusse des Eisenbahnverwaltungsrathes
auch schon ursprünglich nur die Ausgabe von Obligationen in
Aussicht genommen war, so ergiebt sich in dieser Beziehung
nicht der geringste Anstand.
Hienach dürfte es sich aus den vorgetragenen Erwäg-
ungen empfehlen, dem beantragten Gesetzentwurfe — soweit
er die Erhöhung der für die in §.1 bezeichneten Bahnen vom
taate übernommenen Zinsgarantie auf 5 Procent betrifft,
und mit der eben erwähnten Einschränkung — die Zustim-
mung zu ertheilen.
8. 4.
Anders verhält es sich mit der zweiten Gruppe von Eisen-
bahnen, auf welche der vorliegende Antrag sich bezieht.
Es sind dies die Bahnen:
a) von Landau über Pirmasens und Zweibrücken nach
Saargemünd mit einem Maximalbaukapitale zu
12,000,000 fl.,
b) von Landau nach Germersheim zum
Anschlusse an das badische Bahnnetz
mit . 2,500,000 »