Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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rantie mittelst Erhöhung des Zinses von 4 bis auf 5 Procent 
anerkannt und gleichzeitig die Erwartung ausgesprochen, daß 
hiedurch dauernde Opfer dem Lande nicht werden auferlegt 
werden. Hiebei wurde jedoch die Einschränkung gemacht, daß 
die beantragte Zinserhöhung zwar nöthig, aber nur für den 
Fall zu bewilligen sei, als das Baukapital auf dem Wege von 
Anlehen mittelst Ausgabe von Prioritätsobligationen beschafft 
werde. 
Nachdem diese Einschränkung sowohl vom Ausschusse als 
vom Plenum der Kammer der Abgeordneten gutgeheißen, vom 
Herrn Abgeordneten überdies die Erklärung abgegeben worden 
ist, daß von dem Ausschusse des Eisenbahnverwaltungsrathes 
auch schon ursprünglich nur die Ausgabe von Obligationen in 
Aussicht genommen war, so ergiebt sich in dieser Beziehung 
nicht der geringste Anstand. 
Hienach dürfte es sich aus den vorgetragenen Erwäg- 
ungen empfehlen, dem beantragten Gesetzentwurfe — soweit 
er die Erhöhung der für die in §.1 bezeichneten Bahnen vom 
taate übernommenen Zinsgarantie auf 5 Procent betrifft, 
und mit der eben erwähnten Einschränkung — die Zustim- 
mung zu ertheilen. 
8. 4. 
Anders verhält es sich mit der zweiten Gruppe von Eisen- 
bahnen, auf welche der vorliegende Antrag sich bezieht. 
Es sind dies die Bahnen: 
a) von Landau über Pirmasens und Zweibrücken nach 
Saargemünd mit einem Maximalbaukapitale zu 
12,000,000 fl., 
b) von Landau nach Germersheim zum 
Anschlusse an das badische Bahnnetz 
mit . 2,500,000 »
	        
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