Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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und Einrichtungskosten der Kreisirrenanstalt in Ober- 
franken; 
8) die Intercessionen, 
9) den garantirten Zinsfuß für neu zu emittirende pfälzische 
Eisenbahnpapiere betreffend, 
haben Wir nach den darüber von beiden Kammern gefaßten 
Gesammtbeschlüssen sanctionirt und im Gesetzblatte für das 
Königreich pro 1870/71 Nr. 1 bis 4, 6 bis 12, dann 14, 
15, 17, 18 und 21 verkünden lassen. 
g. 2. 
Einen Credit sũc die außerordentlichen Misitärbedũcfnisse 
in der X. Finanzperiode 1870 und 1871 betreffend. 
Den Gesetzentwurf, einen Credit für außerordentliche 
Militärbedürfnisse in der X. Finanzperiode 1870 und 1871 
betreffend, haben Wir in der von den beiden Kammern be- 
schlossenen Fassung unterm 19. December 1870 sanctionirt 
und durch das Gesetzblatt Nr. 16 zur Verkündung bringen 
lassen. 
Dem mit dem Gesammtbeschlusse über dieses Gesetz von 
beiden Kammern ausgesprochenen Wunsche: 
„die Staatsregierung wolle nachdrücklichst dahin 
wirken, daß die großherzoglich badische Regierung die 
so lange verzögerte Eisenbahnverbindung zwischen 
Bruchsal und Germersheim herstelle, sodann daß die 
Festungseigenschaft von Landau sobald als mäöglich 
aufgehoben werde," 
ist bezüglich der Festungseigenschaft von Landau durch Ar- 
tikel XIV g. 3 des Schlußprotokolls vom 23. November 1870 
zu den deutschen Bündnißverträgen (Gesetzblatt vom 1. Februar 
1871 Nr. 22 Seite 191) bereits entsprochen. 
Die Eisenbahnfrage Germersheim-Bruchsal hat in Folge
	        
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