Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

391. 
betreffend, in der von beiden Kammern des Landtages vor- 
geschlagenen Fassung Unsere Sanction ertheilt und lassen 
das hienach ausgefertigte Gesetz unter Ziffer III verkünden. 
8. 9. 
Die Erbauung einer Vicinal-Eisenbahn von Holzkirchen 
nach Cölz betreffend. 
Den Gesetzentwurf, die Erbauung einer Vicinaleisenbahn 
von Holzkirchen nach Tölz betreffend, haben Wir in der von 
beiden Kammern beschlossenen Fassung sanctionirt und lassen 
das hienach ausgefertigte Gesetz unter Ziffer IV zur Ver- 
kündung bringen. 
8. 10. 
Die Vervo#lsländigung der Doppelbahn auf der Hahnstreche 
Untersteinach-Neuenmarkt-Hof betresfend. 
Nachdem der Gesetzenkwurf, die Vervollständigung der 
Doppelbahn auf der Bahnstrecke Untersteinach-Neuenmarkt-Hof 
betreffend, die Zustimmung des Landtages erhalten hat, wurde 
derselbe von Uns als Gesetz sanctionirt, wie solches unter 
Ziffer V hier beifolgt. 
II. Abschnitt. 
Wachweisungen. 
A 
Verwendung der Staatseinnahmen. 
8. 11. 
Wir haben dem Landtage über die Verwendung der den 
Centralfonds zugewiesenen Staatseinnahmen in den Dahren 
1866/67 und 1868 genaue Nachweisungen vorlegen und hie- 
durch den Bestimmungen des Titels VII §. 10 der Ver- 
fassungsurkunde Genüge leisten lassen.
	        
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