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Daß die im letzteren Falle reducirte Capitalssumme aber
zur Bauvollendung und Einrichtung der Bahnen wirklich hin-
reicht, ist um so weniger zu bezweifeln, als unter dem festge-
sctzten Baukapitale bereits der Betrag von 22 Procent für
Kosten der Geldbeschaffung und für die Zinsen während der
Bauzeit inbegriffen ist; jedenfalls scheint kein Grund gegeben,
die Nachhaltigkeit der Kostenvoranschläge, welche mit auer-
kannter Umsicht und Sachkenntniß abgefaßt zu werden pflegen,
zur Zeit schon in Frage zu ziehen. Eine Erweiterung der
Zinsgarantie des Staates bezüglich dieser Bahnen scheint des-
halb dermalen noch nicht nöthig.
Der bezügliche Antrag wurde denn auch sowohl im Aus-
schusse als im Plenum der Kammer der Abgcordneten abgelehnt.
Bezüglich der Ueberschrift und des Einganges des Ge-
setzentwurfes ist zu einer Bemerkung eine Veranlassung nicht
gegeben; was den von der Kammer der Abgeordneten beschlof-
senen Zusatz am Schlusse desselben betrifft, so ist derselbe
wie bei anderen Gesetzen sehr zweckmäßig.
Referent erlaubt sich sonach seinen
Antrag
dahin zu stellen:
„Der II. Ausschuß wolle der Hohen Kammer em-
„pfehlen, den Gesetzentwurf: „den garantirten Zins-
„fuß für neu zu emittirende pfälzische Eisenbahnpa-
„piere betr.“, in der von der Kammer der Abgeord-
„neten beschlossenen Fassung anzunehmen.“
Reichsrath von Niethammer,
Referent.