Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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Daß die im letzteren Falle reducirte Capitalssumme aber 
zur Bauvollendung und Einrichtung der Bahnen wirklich hin- 
reicht, ist um so weniger zu bezweifeln, als unter dem festge- 
sctzten Baukapitale bereits der Betrag von 22 Procent für 
Kosten der Geldbeschaffung und für die Zinsen während der 
Bauzeit inbegriffen ist; jedenfalls scheint kein Grund gegeben, 
die Nachhaltigkeit der Kostenvoranschläge, welche mit auer- 
kannter Umsicht und Sachkenntniß abgefaßt zu werden pflegen, 
zur Zeit schon in Frage zu ziehen. Eine Erweiterung der 
Zinsgarantie des Staates bezüglich dieser Bahnen scheint des- 
halb dermalen noch nicht nöthig. 
Der bezügliche Antrag wurde denn auch sowohl im Aus- 
schusse als im Plenum der Kammer der Abgcordneten abgelehnt. 
Bezüglich der Ueberschrift und des Einganges des Ge- 
setzentwurfes ist zu einer Bemerkung eine Veranlassung nicht 
gegeben; was den von der Kammer der Abgeordneten beschlof- 
senen Zusatz am Schlusse desselben betrifft, so ist derselbe 
wie bei anderen Gesetzen sehr zweckmäßig. 
Referent erlaubt sich sonach seinen 
Antrag 
dahin zu stellen: 
„Der II. Ausschuß wolle der Hohen Kammer em- 
„pfehlen, den Gesetzentwurf: „den garantirten Zins- 
„fuß für neu zu emittirende pfälzische Eisenbahnpa- 
„piere betr.“, in der von der Kammer der Abgeord- 
„neten beschlossenen Fassung anzunehmen.“ 
Reichsrath von Niethammer, 
Referent.
	        
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