Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

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dem sie zunächst gehören, seine volle Pflicht als Glied des 
Ganzen nur dann wird erfüllen können, wenn es ein festes, durch 
inneren Frieden starkes Gemeinwesen bleibt. Was dem Theile 
Stärke verleiht, frommt auch dem Ganzen. 
Indem Wir die gegenwärtige Versammlung schließen, 
entbieten Wir Unseren Lieben und Getreuen die Versicher- 
ung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
Gegeben München, den 18. Februar 1871. 
(unterz.) Ludwig. 
(gez.) Graf von Bray. von Pfretzschner. von Schlör. 
Freiherr von Pranckh. von Lutz. von Braun. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät 
des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
(gez.) ##rb. von Kobell.
	        
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