Full text: Verhandlungen der Kammer der Reichsräthe des Königreichs Bayern in den Jahren 1870 und 1871.

Abschrist U. aã Bellage CII1. 
Schlußprotokoll. 
Bei der Unterzeichnung des Vertrages über den Abschluß 
eines Verfassungsbündnisses zwischen Seiner Majestät 
dem Könige von Bayern und Seiner Majestät 
dem Könige von Preußen, Namens des Norddeutschen 
Bundes, sind die unterzeichneten Bevollmächtigten noch über 
nachstehende vertragsmäßige Zusagen und Erklärungen über- 
eingekommen: 
J. 
Es wurde auf Anregung der Königlich bayerischen Be- 
vollmächtigten von Seite des Königlich preußischen Bevoll- 
mächtigten anerkannt, daß, nachdem sich das Gesetzgebungsrecht 
des Bundes bezüglich der Heimaths= und Niederlassungsver- 
hältnisse auf das Königreich Bayern nicht erstreckt, die Bun- 
deslegislative auch nicht zuständig sei, das Verehelichungswesen 
mit verbindlicher Kraft für Bayern zu regeln, und daß also 
das für den Norddeutschen Bund erlassene Gesetz vom 4. Mai 
1868, die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der 
Eheschließungen betreffend, jedenfalls nicht zu denjenigen Ge- 
setzen gehört, deren Wirksamkeit auf Bayern ausgedehnt werden 
könnte. 
. 
Von Seite des Königlich preußischen Bevollmächtigten 
wurde anerkannt, daß unter der Gesetzgebungsbefugniß des
	        
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