72 Handelsgerichtliche Komvetenz.
treibung der Anwaltsgebühren in Merkantilsachen
sind (bezw. waren vor dem 1. Juli 1862) die Merkantilgerichte
zuständig. XXIII, 86. Kompetenz der Handelsgerichte
in Streitigkeiten über die für eine Handelsschuld
geleistete Bürgschaft. XXIX, 230. Zuständigkeit des
Handelsgerichtes bei der Darlehensforderung eines
Handelsmannes gegen einen Krämer auf Grund eines
Schuldscheines. XXX, 393. Kompetenz der Einzeln-Grüchter
in Handelssachen. XXVII, 273, 369. Zuständigkeit
der ordentlichen Gerichte bezüglich des Entschädigungsanspruches
gegen eine Person, welche vorgeblich
aus Auftrag eines Fabrikanten Waaren bestellt und empfangen
hatte. XXX, 401. Kompetenz des Handelsgerichtes
zur Vertheilung des Erlöses aus einem zur Erekution
wegen einer Wechselforderun g versteigerten
Anwesen. XXX, 65. Kompetenz der Handelsgerichte
in Rechtsgeschäften, welche nach dem allg. d. Handelsgesetzbuche
Handelsgeschäfte waren, denen aber diese
Eigenschaft bsi ihrer vor dem 1. Juli 1862 erfolgten
Perfektion abging. XXIX, 443. Zuständigkeit des Handelsgerichtes
in der Klagsache gegen einen Metzger wegen
eines Häutelieferungsvertrages. XXX, 97. Die Klage
gegen einen Bräuer aus einer Hopfenlieferung gehört
zum Handelsgerichte. XXX, 105. Hypothekarische
Sicherheit für Wechselforderungen Kompetenz.
XXIII, 174. Kompetenz der ordentlichen Gerichte in
einem Interventionsprozesse, durch welchen das
Eigenthum der für eine Wechselforderung gepfändeten Mobilien
von einem Dritten beansprucht wird. XXX, 68.
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in der Klagsache
gegen den Inhaber eines Kommissionsbureaus aus
einem Auftrage zum Verkaufe demselben Übergebener Waaren.
XXX, 103. Zuständigkeit des Handelsgerichtes in
der Klagsache gegen einen Kaufmann wegen Entlassung
eines von ihm vertragsmäßig aufgenommenen Lehrlings.
XXX, 385. Handelsgerichte in der Pfalz. XXIIX, 343.
Kompetenz des Handelsgerichtes, wenn nach vorgängiger
Verurtheilung eines Gewerbtreibenden im Erxekutivprozesse
dieser Klage auf Rechnungstellung aus einem Waarenlieferungsgeschäfte
gegen einen Fabrikanten stellt.
325. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei der Forderung
aus einer Steinkohlenlieferung an eine
Ziegelei. XXX, 388. Kompetenz der Handelsgerichte
bezüglich der Wechselforderungen gegen Benefizial-=erben
(vor dem 1. Juli 1862). IXIXI, 212. XIXVI,
362. Kompetenz des Gantgerichtes für Wechselforderungsreste,
wenn der Eintritt besserer Glücks-