Dresden. 99
36. das Steueramt B (indirekte Abgaben, Brückenzölle),
37. das Vollstreckungsamt.
Dazu kommt das Rechnungsamt, das die städtischen Rechnungen und
die Rechnungen der unter der Verwaltung des Rats stehenden Stiftungen
im gemeinsamen Auftrage von Rat und Stadtverordneten prüft.
In den Ratsgeschäftsstellen werden die laufenden Angelegenheiten er-
ledigt und die Ortsgesetze vorbereitet, soweit das nicht ausdrücklich den
Ausschüssen, den Ratsabteilungen oder dem Gesamtrate überwiesen ist.
Die Geschäftsstellen mit Ausnahme des Gewerbegerichts und Kaufmanns-
gerichts unterstehen einem besoldeten oder unbesoldeten Ratsmitgliede bezw.
einem solchen und einem höheren Ratsbeamten. Sie sind entweder satzungs-
gemäß bestimmten Ratsmitgliedern unterstellt (beispielsweise die Hauptkanzlei
und das statistische Amt dem Oberbürgermeister, das Tiefbauamt, Hochbauamt
und Betriebsamt den drei Stadtbauräten) oder werden vom Rate nach
Zweckmäßigkeitsrücksichten verteilt. Anfang 1905 unterstanden dem Ober-
bürgermeister: die Hauptkanzlei, das statistische Amt, das Ratsarchiv,
das Rechnungsamt; dem zweiten Bürgermeister: das Finanzamt und
die Sparkasse; dem dritten Bürgermeister: das Verfassungsamt und
die Standesämter; den übrigen besoldeten Stadträten: Bau-
polizeiamt, Wohlfahrtspolizeiamt, Militäramt, Quartieramt, Gewerbeamt A
und B, Feuerpolizeiamt, Brandversicherungsamt, Bauamt A, Grundstücksamt
ohne die Verwaltung des städtischen Ausstellungspalastes, Bauamt B, Schul-
amt, Krankenpflege und Stiftsamt, Armenamt, Steueramt A, Wahl= und
Listenamt, Steueramt B, Vollstreckungsamt; den drei Stadtbauräten:
Tiefbauamt, Hochbauamt und Betriebsamt; den unbesoldeten Stadt-
raten: die übrigen Geschäftsstellen.
Ein Teil der Stadträte verwaltet mehrere Geschäftsstellen. Einige
unbesoldete Stadträte verwalten Anstalten, die den einzelnen Ressorts
unterstellt sind, beispielsweise: die Krankenhäuser, das Bürgerhospital, das
Waisenhaus, die Arbeitsanstalt.
Verwaltungen aller Art und einzelne Aufträge können den unbesoldeten
Stadträten nur mit ihrer Einwilligung übertragen werden. Anfang 1905
waren sechs unbesoldete Stadträte ohne eigentliches Verwaltungsamt.
Das Gewerbegericht und Kaufmannsgericht unterstehen dem städtischen
Gewerberichter, der Richterqualität besitzt. Zum Vorstande der Sparkasse
und der Grundrenten= und Hypothekenanstalt gehören die besoldeten Direktoren
dieser Anstalten.
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