Dresden. 121
diese Gehaltserhöhungen werden denn auch häufig Stimmen abgegeben. Die
ausgesprochenen Gegner der Reformpartei sind aus den unbesoldeten Stadt-
ratsämtern fast sämtlich ausgeschieden und durch Anhänger oder Freunde
der Reformpartei ersetzt worden, ein Umstand, der zweckmäßige Besetzung
verantwortlicher Posten nicht erleichtert.
So sehr nun auch die sachliche Initiative im einzelnen bei dem be-
soldeten Elemente liegt, so sehr muß diese Initiative Rücksicht nehmen
auf die unbesoldeten Mitglieder der städtischen Kollegien und den in ihnen
herrschenden Geist. Eine Politik, die grundsätzlich von der hier bestehenden
Strömung absieht, ist unmöglich. Energisch vertretenen Wünschen muß
schließlich doch Rechnung getragen werden. Weitausgreifende soziale Reformen
sind undurchführbar. Den städtischen Arbeitern wird untersagt, an Konsum-
vereinen teilzunehmen. Städtische Umsatz-, Warenhaus= und Filialsteuern
werden erstrebt. Der Einfluß der Hausbesitzerpartei macht sich mangels
jeglichen Gegengewichts in der städtischen Wohnungs= und Bodenpolitik
bemerkbar.
Eine grundlegende Anderung der geschilderten politisch-sozialen Zu-
stände ist für die nächste Zukunft nicht ausgeschlossen. Das System beruht
im wesentlichen auf dem geltenden Wahlrechte und seiner Handhabung.
Wie die mitgeteilten Zahlen beweisen, ist ein Sieg der Sozialdemokratie
bei den nächsten Stadtverordnetenwahlen möglich. Sie kann dann sofort
ein volles Drittel der Stadtverordnetensitze erobern und wird sich im
Kollegium zur Geltung bringen. Beim bestehenden Wahlrechte steht zu er-
warten, daß sie in wenigen Jahren allein im Stadtverordnetensaale ver-
treten ist. Soll das verhindert werden, so ist eine Anderung des Wahl-
rechts unvermeidlich. Eine solche Anderung aber wird wahrscheinlich auch
dem ausschließlichen Einflusse des Reformertums ein Ende machen, es müßte
denn sein, daß dem Reformertum ein Wahlrecht gelänge, das ihm für ab-
sehbare Zeiten unanfechtbar die Herrschaft sichert.
Dann dürfte der Staat genötigt sein, sein Aufsichtsrecht mehr als
bisher geltendzumachen. In einzelnen Fällen ist auch jetzt bereits die
Ansicht vertreten worden, daß dieses gesetzlich zu eng bemessen sei.
Hiteratur.
Die fünf Bände der Sammlung der Ortsgesetze usw. der Stadt Dresden. Dresden,
Buchdruckerei der A. Güntzschen Stiftung, 1894—1904.
Statistisches Jahrbuch für die Stadt Dresden, Jahrgänge 1900—1903. Dresden,
v. Zahn und Jaensch.
Beamtenbuch der Stadt Dresden für das Jahr 1904. Dresden, Druck von Becker.