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ich nicht ohne weiteres beizutreten. Mitbestimmend mag diese in der Luft
liegende Neigung sein, in der Hauptsache aber verdanken sie ihr Entstehen
sicherlich dem Gange der Dinge, den unsere kommunale Verwaltung in dem
letzten Menschenalter genommen hat. In dieser Zeit ist unsere ganze
kommunale Verwaltung angefüllt worden mit Aufgaben technischer, industrieller
und sozialer Natur, die sie früher kaum dem Namen nach gekannt hat.
Die Zeiten gemächlicher Betrachtung und Beschlußfassung sind unwieder—
bringlich dahin. Der rasche Entschluß ist an der Tagesordnung, und seine
Notwendigkeit würde nur zu oft die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen
Mitwirkung der Gemeindevertretung in Frage stellen. Ein Ausweg zur
Einhaltung der gesetzlichen Normen erwies sich als notwendig, und er wurde
gefunden in der Form der gemischten ständigen Ausschüsse und der Er—
weiterung ihrer Kompetenz namentlich in finanzieller Beziehung durch die in
der Form eines darauf gerichteten Ortsgesetzes niedergelegte Übereinstimmung
beider städtischer Kollegien. Sie stellen sich dar als eine Zusammenfassung
von Beschlußfassung, Exekutive und Kontrolle in minder wichtigen Dingen,
wenn man diesen Ausdruck auch für schon recht erhebliche Sachen passieren
lassen will.
Aus diesem Gange der Dinge ergibt sich auch, daß es unangebracht
sein würde, die treibenden Ursachen des Fortschrittes in einem der beiden
Kollegien finden bez. sie einem derselben besonders zuteilen zu wollen. Sie
liegen in der Entwicklung der gesamten staatlichen und kommunalen Zeit-
verhältnisse, die namentlich seit dem Jahre 1870 in einer Weise an die
kommunalen Körperschaften hier und anderwärts herantrat, daß diese alle
Kräfte anspannen mußten, von dem Laufe der Dinge nicht bemeistert zu
werden, geschweige, daß sie in der Lage gewesen wären, den Fortschritt
künstlich und durch eigene Initiative hervorzurufen. Wenn und wo es den
städtischen Vertretungen namentlich in den großen Gemeinden gelungen ist,
deren Einrichtungen der Zeitentwicklung einigermaßen anzupassen, da ist
meines Erachtens schon eine solche Summe von Arbeit geleistet worden, daß
ihr der einigermaßen billig Denkende seine Anerkennung nicht wird ver-
sagen können. Und daß bei Leistung dieser Arbeit die Magistrate als
Träger der Exekutive den Hauptteil der Arbeit auf sich zu nehmen hatten,
war ihre gesetzliche Aufgabe und damit ihre Pflicht.
V. Heranziehung der Bürger zu anderweiten
städtischen Ehrenämtern.
Eine solche findet, abgesehen von den bereits besprochenen gemischten
ständigen Ausschüssen in der Hauptsache nur auf dem Felde des Armen-