Full text: Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte Königreich Sachsen (Vierter Band Erstes Heft)

178 Dr. Hübschmann. 
der Behinderung des Polizeidirektors ist im voraus ein Ratsmitglied als 
Stellvertreter bezeichnet. 
Die Anstellung des Kanzleipersonals und des Polizeihauptmanns erfolgt 
auf Vorschlag des Polizeidirektors durch den Rat, ebenso die Entlassung 
dieser Beamten aus dem Dienste. Die Polizeimannschaften dagegen werden 
vom Polizeidirektor angestellt, innerhalb der bestehenden Rangstufen befördert 
und im Dienstwege und im Falle der Unbrauchbarkeit entlassen. Von jeder 
Beförderung und Entlassung ist dem Rate Anzeige zu machen; Neu— 
anstellungen bedürfen der Bestätigung durch den Rat, dem auch das Recht 
gewahrt ist, Polizeibeamte zu entlassen. 
Vororte. 
Die Stadt Chemnitz hat zu verschiedenen Malen angrenzende Vorort- 
gemeinden einverleibt. Nachdem im Jahre 1880 die 8500 Einw. zählende 
Gemeinde Schloßchemnitz (207 ha Fläche) einverleibt worden war, folgten 
1894 Altchemnitz (790 ha) mit 6500 Einw. und im Jahre 1900 die 
drei Gemeinden Kappel (129 ha) mit 7300 Einw., Altendorf (475 ha) 
mit 4500 Einw. und Gablenz (616 ha) mit 11 800 Einw. sowie schließlich 
im Jahre 1904 Hilbersdorf (335 ha) mit 8800 Einw. Diese Ein- 
verleibungen brachten der Stadt einen Gebietszuwachs von zusammen 
2552 ha und eine Einwohnervermehrung von 47 400. 
Zur Eingemeindung der genannten Vororte führte einmal die Er- 
kenntnis, daß bei einer weiteren Zunahme der Bevölkerung von Chemnitz 
in der Weise, wie sie vor allem in den neunziger Jahren des vorigen 
Jahrhunderts (übrigens noch stärker in der letzten Zeit) stattgefunden hatte, 
das vorhandene Bauland kaum noch wenige Jahrzehnte ausreichen würde; 
ferner der Umstand, daß Chemnitz mit diesen Vororten immer mehr zu 
einem wirtschaftlichen Ganzen herauswuchs und die getrennte Verwaltung 
einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung hinderlich war, sowie endlich die 
Tatsache, daß steuerkräftige Industrieunternehmungen bei Erweiterungen ihre 
Betriebsstätten nach den Vororten verlegten, wo Bauland reichlicher und 
billiger zur Verfügung stand. Zu diesen allgemeinen Erwägungen kamen 
Gründe besonderer Art. Das Reich plante die Verlegung größerer Truppen- 
körper nach Chemnitz, und zur Errichtung der Kasernements für diese wurden 
stadtseitig große Landkäufe in Gablenzer Flur bewirkt. Anderseits sollte 
eine königliche Landesanstalt für blinde und schwachsinnige Kinder errichtet 
werden, für die außer in Altendorf geeignetes Bauland nicht zu beschaffen 
war. In beiden Fällen wurde die Einbezirkung der Bauflächen regierungs-
	        
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