28 Georg Häpe.
jenigen, an dessen Stellen sie treten, zu bekleiden haben. RStO. 865, 8 64.
Kl St O. Art. l.
7. Anlangend die Stellung der Bürgerschaft zur städtischen Vertretung,
insonderheit zu den Stadtverordnetenwahlen, so bestehen nach den dem Ver-
Fasser erteilten Auskünften 1 in den Städten mit RStO. Gruppierungen,
welche als bürgerliche Parteien angesehen werden können, wie z. B. Bürger-,
Hausbesitzer-, Mietervereine u. dergl.: rund 120 in 55 Städten; davon be-
schäftigen sich lediglich mit allgemeinen städtischen Interessen rund 44, mit
den Interessen der Hausbesitzer 40, mit den Interessen der Mieter 11, mit
denen der Festbesoldeten 8, während der Rest sich die Wahrnehmung sonstiger
Einzelinteressen zur Aufgabe macht. An den Stadtverordnetenwahlen be-
teiligen sich rund 110 jener Gruppen, außerdem üben sie jedoch auf die
städtische Verwaltung einen erkennbaren Einfluß kaum aus; dagegen wird
bei den Wahlen ihr Einfluß deutlich bemerkbar in 43 Städten, in 6 der-
selben halten sie sich jedoch dabei die Wage. Der Einfluß jener Gruppen
auf den Ausfall der Wahlen ist erheblich in 20 Städten, gering in 17 und
fehlt vollständig in 4. In 17 Städten mit RSt. bestehen Gruppierungen
der vorbezeichneten Art überhaupt nicht.
In den Städten mit KlSt. beträgt die Zahl jener Gruppen ins-
gesamt 45 in 27 Städten, in 32 Städten fehlen sie ganz; von jenen 49
beschäftigen sich lediglich mit allgemeinen städtischen Interessen 25, mit den
Interessen der Hausbesitzer 8, mit anderen Interessen, z. B. der Mieter,
der Festbesoldeten, der Landwirte usw. je eine. An den Stadtverordneten-
wahlen beteiligen sich 45 jener Gruppen in 25 Städten, in 3 derselben
halten sie sich die Wage, erheblich ist ihr Einfluß in 10 Städten, gering
in 9 Städten, während sie in 3 Städten ganz einflußlos sind.
Auch die Beeinflussung der Stadtverordnetenwahlen durch die poli-
tischen Parteien ist im allgemeinen nicht erheblich s, unter den Städten
mit RSt O. haben nur 37 von solcher Beeinflussung zu berichten gehabt,
während 33 das Vorhandensein einer solchen Beeinflussung ausdrücklich ver-
neinen. Wo eine Beeinflussung der Wahlen durch politische Parteien statt-
findet, sind an ihr beteiligt die Sozialdemokraten in 31, die Konservativen
in 10, die Freisinnigen und die Reformer je in 6, die Nationalliberalen
und die „Ordnungsparteien“ je in 4 Städten mit RStO. Noch geringer
Oben S. 10 Anm. I. ·
Verschönerungsvereine u. dergl. sind nicht mitgezählt.
* Nur in einer Stadt (mit RStO.) besteht das Stadtverordnetenkollegium zu
reichlich 2/3 aus Sozialdemokraten.
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