")
e)
e)
t)
g)
h)
k)
Georg Häpe.
Allgemeine Fürsorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums
und die Abwehr von Friedensstörungen, sowie die Annahme von An—
meldungen zu Wahlversammlungen;
die Fürsorge für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher Wege,
Plätze, Wasserläufe und Brücken, ingleichen für deren Reinigung und
etwaige Beleuchtung, sowie die Sicherung des freien Verkehrs auf
denselben;
in bezug auf Gesundheitspolizei die Maßregeln zur Abwendung von
Epidemien und Seuchen, die öffentliche Krankenpflege einschließlich der
Fürsorge für die Rettung Verunglückter, die Beaufsichtigung des Ver-
kaufs von Eßwaren, die Sorge für öffentliche Brunnen, Beseitigung
gesundheitsschädlicher Stoffe und für das Begräbniswesen, soweit es
nicht den kirchlichen Behörden unterstellt ist;
die Sittenpolizei, insbesondere Abstellung des Bettelwesens, Einschreiten
gegen Betrunkene und verbotenes Spiel, Beaufsichtigung öffentlicher
Vergnügungen und Schankstätten einschließlich der Handhabung der
Vorschriften, über Innehalten der Polizeistunde, der Tanz= und Bade-
plätze sowie der Sonntagsfeier, Abwendung von Störungen der
Ordnung auf den Straßen und der nächtlichen Ruhe;
die Armenpflege einschließlich der Fürsorge für augenblicklich Obdachlose;
die Arbeiter= und Gesindepolizei und die Annahme der Anmeldung
von Fremden;
das Einschreiten gegen die unerlaubte Führung von Schießgewehren
oder anderen Waffen, gegen Landstreicher, Aufläufe und Schlägereien,
sowie die Beaufsichtigung der unter Polizeiaufsicht stehenden Personen;
die Geschäfte des Immobiliar= und Mobiliar-Brandversicherungswesens,
ingleichen von der Baupolizei die Annahme von Baugenehmigungs-
gesuchen, die Anmeldung von Neubauten und die Anzeige von Schaden-
feuern sowie die Aufsicht über Bauordnungswidrigkeiten und gefährliche
Baulichkeiten;
von der Feuerpolizei die Aufsicht über die Feuerstätten und -zessen und
über gehörige Reinigung der letzteren, über verbotenes Tabakrauchen
und sonstiges feuergefährliches Gebaren, sowie über Privatfeuerlösch-
geräte, ingleichen die Fürsorge für die Feuerlöschanstalten der Stadt-
gemeinde und das Feuerlöschwesen überhaupt, nicht minder die früher
den Feuerpolizeikommissaren übertragen gewesenen Geschäfte;
von der Gewerbepolizei die Aufsicht über Maß und Gewicht, über den
Gewerbebetrieb im Umherziehen und das Marktwesen, über öffentliche
Schaustellungen und öffentliches Musikmachen, sowie über unerlaubten