Full text: Verfassungsgesetze des Königreichs Sachsen mit Anlagen und einem Anhang

I. Die Verfassung in ihrer jetigen Gestalk. 
Vorbemerkung. Wie schon die Vorrede sagt, soll hier 
an der Spitze des Buches die Verfassung in ihrer heutigen Ge- 
stalt gegeben werden, so wie sie sich aus der Verfassungs- 
urkunde von 1831 zusammen mit den nachfolgenden Verfassungs- 
gesetzen ergiebt. Es ist dies also nichts als eine private Redaction, 
die eben darum weder Eingang noch Schluß der Vll. v. 1831, 
überhaupt im Text nichts als die 88 der heutigen Verfassung 
enthält. 
Die Anmerkungen geben zu allen irgendwie geänderten 88 
den ursprünglichen Tert uud den Nachweis der Aenderung. 
Außerdem ist am Rande des Textes zu den geänderten 88 die 
Thatsache der Aenderung durch Angabe der Jahreszahl des 
Aenderungsgesetzes bemerklich gemacht. 
Der zweite Abschnitt (u. II.) soll die Verfassungsurkunde 
und die weiteren Verfassungsgesetze in ihrer Einzelgestalt er- 
kennen lassen. 
Von den 154 §§ der Vll. v. 1831 wurden 40 durch die 
späteren Verfassungsgesetze betroffen (§S 1. 20. 21. 33. 35. 
63. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 74.75. 6. 83. 85. 89. 
90. 96. 98. 102. 103. 104. 105. 114. 115. 116. 120. 123. 
124. 125. 126. 128. 129. 132. 134. 136), die, abgesehen 
von den 5 erstgenannten, alle demselben Abschnitt der Ver- 
fassung (Von den Ständen) angehören. Von diesen 40 88 
wurden 10 (88 69. 70. 83. 123. 124. 125. 126. 129. 134. 
136) ganz aus der Verfassung entfernt, ohne durch eine andere 
Fassung ersetzt zu werden. Die übrigen 30 blieben in der 
Verfassung, erlitten aber mehr oder weniger umfängliche Aen- 
derungen. 
Fricker, Verfassungsgesetze. 1
	        
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