Full text: Verfassungsgesetze des Königreichs Sachsen mit Anlagen und einem Anhang

Vorbemerkung. 129 
Ständemitglieder hervorgehe, daß auch die Stände der OL. 
die neue Verfassung mit uns gleichfalls annehmen, und wir 
darin eine Behinderung der Ausführung der neuen Verfassung 
in der OL. nicht finden.“ 
Im Collegium der Prälaten, Grafen und Herren wurde 
die neue Verfassung von der Universität Leipzig lebhaft begrüßt; 
ein Separatvotum derselben führte ihre Ansichten aus und es 
wurden noch besondere Bemerkungen zu den einzelnen 88 des 
Entwurfs beigegeben. Das Collegium im Ganzen aber be— 
schränkte sich darauf, die Schwierigkeit der Aufgabe hervorzu— 
heben, die Zusicherung der Regierung wegen der capitulations— 
und receßmäßigen Rechte und Freiheiten des Domstifts zu 
Meißen, der Herrschaft Wildenfels und der Schönburgischen 
Receßherrschaften zu acceptiren (mit der Bitte, bei Publication 
der VU. diese Zusicherung zur Kenntniß der Landesbehörden zu 
bringen) und einige specielle Anträge zu stellen (jedem Besitzer 
der Receßherrschaften eine besondere Stimme in der I. K. zu 
geben oder doch allen zusammen wenigstens 3; Recht der 
Vormünder minderjähriger Besitzer der Herrsch. Wildenfels und 
der Schönb. Receßherschaften zur Stimmführung; Recht dieser 
Besitzer selbst, durch Bevollmächtigte zu erscheinen; Recht der- 
selben und des Domstifts Meißen zu Abgabe von Separat- 
stimmen; Verpflichtung der Ständemitglieder durch Handschlag 
statt durch Eid, und Weglassung der Worte „ohne irgend eine 
Nebenabsicht“ in der Verpflichtungsformel). Das Collegium 
wünschte zunächst eine Erklärung der Regierung über diese An- 
träge und Wünsche, ehe es seine Erklärung über den Entwurf 
im Ganzen und über die Anträge der Ritterschaft und der 
Städte (von denen das Collegium noch keine Kenntniß habe) 
abgebe. 
Die Erklärung der Regierung auf diese beiden Schriften er- 
folgte im Decret am 10. Aug. 1831. 
Den Ständen von Ritterschaft und Städten gegenüber er- 
klärte sich die Regierung bereit, da wo ihre Curien sich nicht 
einigen konnten, in der beantragten Weise zu entscheiden. In 
Beziehung auf die ständischen Erinnerungen zu einer großen 
Anzahl von 88§ (44) erklärte die Regierung ihre Zustimmung 
„Und wird bei endlicher Redaction der VU. darauf Rücksicht 
genommen werden“. Auf die 8§, bei denen noch ein Anstand 
Fricker, Verfassungsgesetze. 9
	        
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