Full text: Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen

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Wir nicht nur die darin enthaltenen Zusagen selbst genau erfüllen 
sondern auch diese Verfassung gegen alle Eingriffe und Ver- 
letzungen kräftigst schützen wollen. 
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges Staatsgrund- 
gesetz eigenhändig unterschricben und mit Unserm Königlichen 
Siegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben zu Dresden (am Vierten Sep- 
tember, im Jahre nach Christi, Unsers Erlösers und Seligmachers 
Geburt, Ein Tausend Acht Hundert und Ein und Dreißig). 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
½ Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. 
—. 
  
D. Johann Daniel Merbach.
	        
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