Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

  
  
Reichstag. — Sachregister. 6365 
Bevölkerung, Geburten, Gesundheitsverhältnisse, Ge= Bevölkerung, Geburten, Gesundheitsverhältnisse, Ge- 
schlechtskrankheiten, — Bevölkerungspolitik (Fortsetzung). schlechtskrankheiten, — Bevölkerungspolitik (Fortsetzung). 
eine Gesetzesvorlage nach der Richtung zu 
bringen, daß jede Person, die, obwohl sie 
weiß oder wissen mußte, daß sie ge- 
schlechtskrank ist, trotzdem geschlechtlich ver- 
kehrt, bestraft werden kann. 
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: 
a) in das Reichsgesetz, betreffend die Be- 
kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, 
wirksame Vorschriften zurmleberwachung 
und Bekämpfung der Geschlechtskrank- 
heiten aufzunehmen; 
b)s die verbündeten Regie rungen zu veranlassen, 
nach einheitlichen Gesichtspunkten 
Maßnahmen zur Verhütung und Ein- 
dämmung der geschlechtlichen Er- 
krankungen zu schaffen, vor allem den 
Ausbau der von den Landesversiche- 
rungsanstalten und Krankenkassen ge- 
schaffenen und zu schaffenden Be- 
ratungsstellen zu Einrichtungen für 
die Gesamtbevölkerung im Rahmen der 
kommunalen Verwaltung; 
auf dem Wege der Verhandlung mit den 
Bundesstaaten dahin zu wirken, daß in 
allen Kreisen und unteren Verwaltungs- 
bezirken die auf dem Gebiete der öffentlichen 
Gesundheitspflege erforderlichen Einrichtungen 
(z. B. Säuglings-, Kinder-, Mutter-, 
Wohnungs= und Tuberkulosefürsorge, 
Beratungsstellen für Geschlechts- 
kranke, für Kriegsbeschädigte) getroffen. 
werden; 
d) den Ausbau der Krankenkasseneinrich- 
tungen zur Bekämpfung der geschlechtlichen 
Erkrankungen nachhaltig zu unterstützen; 
e) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ins- 
besondere durch Reichsgesetz, daß auf dem 
Wege der lückenlosen Meldung ge- 
schlechtskranker Versicherter von Be- 
hörden an die Landesversicherungs- 
anstalten die Wirksamkeit der „Beratungs- 
stellen“ unterstützt wird; 
4) eine Heranziehung der Lebensversiche- 
rungsgesellschaften zum Kampfe gegen 
die Geschlechtskrankheiten befördern zu wollen; 
8) den Ausbau einer sorgsamen Statistik 
aller Erkrankungsfälle an Tripper, Schanker 
und Syphilis zu veranlassen; 
. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in allen 
Bundesstaaten zu veranlassen, daß als pflicht- 
mäßiges Prüfungsfach bei der ärzt- 
lichen Staatsprüfung auch Haut= und 
Geschlechtskrankheiten zu betrachten sind: 
Bd. 321, Nr. 912, Ziff. 18 1—4. 
Bd. 310, 115. Sitz. S. 3567B. — An- 
genommen. 
1 
Anträge des (16.) Ausschusses für Bevölkerungs- 
A. 
politik: Der Reichstag wolle beschließen: 
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu 
wirken, daß für die Ausnahmen von den Be- 
schäftigungsbeschränkungen weiblicher 
und jugendlicher Arbeiter, die seit Kriegs- 
beginn durch das Ermächtigungsgesetz vom 
4. August 1914 gestattet sind, durch bundes- 
rätliche und kriegsamtliche Verordnung oder An- 
weisung einheitlich für das Reichsgebiet bald- 
möglichst folgendes Mindestmaß von Arbeiter- 
schutz während der Kriegszeit zur Einhaltung 
vorgeschrieben wird: 
1. bei regelmäßigem Tag= und Nachtbetrieb in 
der Regel die Achtstundenschicht, bei den 
übrigen Betrieben in der Regel die Zehn- 
stundenschicht; 
2. mindestens jeden zweiten Sonntag völlige 
Ruhezeit; 
3. Wöchnerinnenschutz während zehn Wochen, 
von denen bis zu drei Wochen vor der 
Niederkunft liegen können, unter entsprechender 
Ausdehnung der Reichswochenhilfe; 
4. besondere Schutzvorschriften für die Be- 
schäftigung mit giftigen und explosiven 
Stoffen; 
Ausnahmen im Rahmen vorstehender Be- 
schränkungen find nur für einzelne Betriebe 
zulässig; dabei sind besondere Bedingungen 
bezüglich der Arbeitsstunden und Pausen, 
der Sonntags= und Nachtarbeit, der Ueber- 
stunden, der Unfallverhütung, der Einrich- 
tung von Umkleide= und Waschräumen, der 
tunlichsten Trennung der Eeschlechter, der 
Aufenthalts= und Eßräume vorzusehen, wie 
die Gefahren für Gesundheit und Sittlich- 
keit möglichst zu verhüten; 
5. daß das Hausarbeitgesetz vom 20. De- 
zember 1911 und seine Fachausschüsse für 
Lohnschutz zur schleunigen Durchführung 
gelangen; 
6. daß die Wiederherstellung einer ausreichen- 
den Gewerbeaufsicht und der berufs- 
genossenschaftlichen Unfallaufsicht so rasch 
als möglich erfolgt, insbesondere herbeiführen 
zu wollen, daß die im militärischen Dienst 
befindlichen Gewerbeinspektionen (berichtigt: 
Gewerbeinspektoren) ihrem Amt zur Ver- 
fügung gestellt werden, daß die Zahl der 
Aussichtsbeamten systematisch vermehrt, be- 
sonders auch weibliche Beamte und Arbeiter 
in höherer Zahl angestellt werden, und daß 
eine angemessene Zahl hygienisch vorgebil- 
5. Entwürfe 
a) eines Gesetzes zur Bekämpfung der Ge- 
schlechtskrankheiten und 
b) eines Gesetzes gegen die Verhinderung von 
Geburten: Bd. 323, Nr. 1287 in Verbindung 
mit dem Zweiten Teilbericht des Aus- 
schusses für Bevölkerungspolitik, betreffend Schutz 
für Mutter und Kind: Bd. 322, Nr. 1087, 1199. 
Erste Beratung: Bd. 311, 130. Sitz. S. 4045A, 
4046B — Ueberweisung an den 16. Aus- 
schuß. — Unerledigt. 
deter Beamten bei der Anstellung Berück- 
sichtigung findet, sowie daß für die so aus- 
gebaute Gewerbeaussicht eine ausreichende 
Mitwirkung bei der Organisation der 
kriegsamtlichen Stellen für den vater- 
ländischen Hilfsdienst gesichert wird. 
B. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch Ein- 
wirkung auf die Bundesregierungen ein ein- 
heitliches und durchgreifendes Vorgehen aller 
beteiligten Verwaltungsbehörden zu veranlassen 
875“ 
 
	        
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