Reichstag. — Sachregister. 6365
Bevölkerung, Geburten, Gesundheitsverhältnisse, Ge= Bevölkerung, Geburten, Gesundheitsverhältnisse, Ge-
schlechtskrankheiten, — Bevölkerungspolitik (Fortsetzung). schlechtskrankheiten, — Bevölkerungspolitik (Fortsetzung).
eine Gesetzesvorlage nach der Richtung zu
bringen, daß jede Person, die, obwohl sie
weiß oder wissen mußte, daß sie ge-
schlechtskrank ist, trotzdem geschlechtlich ver-
kehrt, bestraft werden kann.
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:
a) in das Reichsgesetz, betreffend die Be-
kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten,
wirksame Vorschriften zurmleberwachung
und Bekämpfung der Geschlechtskrank-
heiten aufzunehmen;
b)s die verbündeten Regie rungen zu veranlassen,
nach einheitlichen Gesichtspunkten
Maßnahmen zur Verhütung und Ein-
dämmung der geschlechtlichen Er-
krankungen zu schaffen, vor allem den
Ausbau der von den Landesversiche-
rungsanstalten und Krankenkassen ge-
schaffenen und zu schaffenden Be-
ratungsstellen zu Einrichtungen für
die Gesamtbevölkerung im Rahmen der
kommunalen Verwaltung;
auf dem Wege der Verhandlung mit den
Bundesstaaten dahin zu wirken, daß in
allen Kreisen und unteren Verwaltungs-
bezirken die auf dem Gebiete der öffentlichen
Gesundheitspflege erforderlichen Einrichtungen
(z. B. Säuglings-, Kinder-, Mutter-,
Wohnungs= und Tuberkulosefürsorge,
Beratungsstellen für Geschlechts-
kranke, für Kriegsbeschädigte) getroffen.
werden;
d) den Ausbau der Krankenkasseneinrich-
tungen zur Bekämpfung der geschlechtlichen
Erkrankungen nachhaltig zu unterstützen;
e) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ins-
besondere durch Reichsgesetz, daß auf dem
Wege der lückenlosen Meldung ge-
schlechtskranker Versicherter von Be-
hörden an die Landesversicherungs-
anstalten die Wirksamkeit der „Beratungs-
stellen“ unterstützt wird;
4) eine Heranziehung der Lebensversiche-
rungsgesellschaften zum Kampfe gegen
die Geschlechtskrankheiten befördern zu wollen;
8) den Ausbau einer sorgsamen Statistik
aller Erkrankungsfälle an Tripper, Schanker
und Syphilis zu veranlassen;
. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in allen
Bundesstaaten zu veranlassen, daß als pflicht-
mäßiges Prüfungsfach bei der ärzt-
lichen Staatsprüfung auch Haut= und
Geschlechtskrankheiten zu betrachten sind:
Bd. 321, Nr. 912, Ziff. 18 1—4.
Bd. 310, 115. Sitz. S. 3567B. — An-
genommen.
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Anträge des (16.) Ausschusses für Bevölkerungs-
A.
politik: Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu
wirken, daß für die Ausnahmen von den Be-
schäftigungsbeschränkungen weiblicher
und jugendlicher Arbeiter, die seit Kriegs-
beginn durch das Ermächtigungsgesetz vom
4. August 1914 gestattet sind, durch bundes-
rätliche und kriegsamtliche Verordnung oder An-
weisung einheitlich für das Reichsgebiet bald-
möglichst folgendes Mindestmaß von Arbeiter-
schutz während der Kriegszeit zur Einhaltung
vorgeschrieben wird:
1. bei regelmäßigem Tag= und Nachtbetrieb in
der Regel die Achtstundenschicht, bei den
übrigen Betrieben in der Regel die Zehn-
stundenschicht;
2. mindestens jeden zweiten Sonntag völlige
Ruhezeit;
3. Wöchnerinnenschutz während zehn Wochen,
von denen bis zu drei Wochen vor der
Niederkunft liegen können, unter entsprechender
Ausdehnung der Reichswochenhilfe;
4. besondere Schutzvorschriften für die Be-
schäftigung mit giftigen und explosiven
Stoffen;
Ausnahmen im Rahmen vorstehender Be-
schränkungen find nur für einzelne Betriebe
zulässig; dabei sind besondere Bedingungen
bezüglich der Arbeitsstunden und Pausen,
der Sonntags= und Nachtarbeit, der Ueber-
stunden, der Unfallverhütung, der Einrich-
tung von Umkleide= und Waschräumen, der
tunlichsten Trennung der Eeschlechter, der
Aufenthalts= und Eßräume vorzusehen, wie
die Gefahren für Gesundheit und Sittlich-
keit möglichst zu verhüten;
5. daß das Hausarbeitgesetz vom 20. De-
zember 1911 und seine Fachausschüsse für
Lohnschutz zur schleunigen Durchführung
gelangen;
6. daß die Wiederherstellung einer ausreichen-
den Gewerbeaufsicht und der berufs-
genossenschaftlichen Unfallaufsicht so rasch
als möglich erfolgt, insbesondere herbeiführen
zu wollen, daß die im militärischen Dienst
befindlichen Gewerbeinspektionen (berichtigt:
Gewerbeinspektoren) ihrem Amt zur Ver-
fügung gestellt werden, daß die Zahl der
Aussichtsbeamten systematisch vermehrt, be-
sonders auch weibliche Beamte und Arbeiter
in höherer Zahl angestellt werden, und daß
eine angemessene Zahl hygienisch vorgebil-
5. Entwürfe
a) eines Gesetzes zur Bekämpfung der Ge-
schlechtskrankheiten und
b) eines Gesetzes gegen die Verhinderung von
Geburten: Bd. 323, Nr. 1287 in Verbindung
mit dem Zweiten Teilbericht des Aus-
schusses für Bevölkerungspolitik, betreffend Schutz
für Mutter und Kind: Bd. 322, Nr. 1087, 1199.
Erste Beratung: Bd. 311, 130. Sitz. S. 4045A,
4046B — Ueberweisung an den 16. Aus-
schuß. — Unerledigt.
deter Beamten bei der Anstellung Berück-
sichtigung findet, sowie daß für die so aus-
gebaute Gewerbeaussicht eine ausreichende
Mitwirkung bei der Organisation der
kriegsamtlichen Stellen für den vater-
ländischen Hilfsdienst gesichert wird.
B. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch Ein-
wirkung auf die Bundesregierungen ein ein-
heitliches und durchgreifendes Vorgehen aller
beteiligten Verwaltungsbehörden zu veranlassen
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