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Grundbesitz.
(Fortsetzung).
(Wohrrecht der Kriegsteilnehmer) ist die Lage
des städtischen Hausbesitzes weiter verschlimmert.
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß
die Vertreter des organisierten städtischen Haus-
besitzes gesetzgeberische Maßnahmen beantragt
haben, um den nach Herstellung des Friedens
ernstlich gefährdeten städtischen Grundbesitz vor
einer Katastrophe zu bewahren?
Sind dem Herrn Reichskanzler diese Anträge
bekannt und gedenkt er im Sinne derselben
vorzugehen?: Bd. 319, Nr 456.
Schriftliche Antwort: Bd. 320, Nr. 593.
Gewährung von Vorschüssen durch die Darlehns=
kassen: Bd. 307, 52. Sitz. S. 1213B.
Resolution des 10. Ausschusses (Wohnungs-
wesen):, die verbündeten Regierungen zu ersuchen,
a) Reichsunterstützung für jene Gemeinden
und Kommunalverbände, welche den
Kriegsteilnehmern bzw. den betreffenden
Hausbesitzern Mietbeiträge gewährt
haben und weiter gewähren, zu leisten;
b) Reichshilfe für die Abbürdung der
während des Krieges gestundeten Mieten
bzw. Hypothekzinsen der heimkehrenden
bedürftigen oder schwachbemittelten
Krieger unter Mitwirkung der Gemeinde
zu gewähren: Bd. 318, Nr. 295 unier III.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 12070D, 12100,
12120D.
53. Sitz. S. 1251 C. — An-
genommen.
Maßnahmen im Irnteresse der Vermieter; Ver-
Verlängerung der Hypothekenverträge, Stundung
der Hypothekenzinsen, Mietsunterstützungen:
Bd. 310, 113. Sitz. S. 3539 B, 3547B.
Mietsunterstützungen von Reich, Staat und Ge-
C. Hausbesitzer und Mieter. 1. Lage
meinde bei Mietssteigerungen für Krieger-
familien: Bd. 310, 113. Sitz. S. 3536 C,
3538D.
Kredithilfe siehe auch unter A und „Kriegs-
wirtschaft“ unter 1I 218.
Zwangsversteigerung wegen rückständiger Steuern:
Bd. 309, 88. Sitz. S. 2598 D.
Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung siehe im
übrigen „Kriegswirtschaft" unter 454, 455
und „Zwangsversteigerung“.
2. Hausbesitz und Mieterschutz.
Mietverträge der Kriegsteilnehmer und ihrer
Angehörigen, Einigungsämter zur Ver-
mittlung zwischen Vermieter und Miieter,
Hypothekengläubiger und -schuldner:
Bd. 315, Nr. 43 Ziff. 65.
· Nr. 44 S. 9.
Resolution des 10. Ausschusses (Wohnungswesen):
dem Reichstag bei seinem nächsten Zusammentritt
Gesetzentwürfe vorzulegen, welche bezwecken:
Sicherung der Hausbesitzer und Mieter gegen
die Folgen des Krieges durch
a) usw. (siehe vorstehend unter B 3.)
b) eine im Sinne der unter a genannten
Bundesratsverordnungen zu treffende Re-
gelung zum Schutze der Mieter gegen
willkürliche, der Billigkeit widersprechende
Kündigung und Steigerung des Miet-
zinses: Bd. 318, Nr. 295 unter AVI 3.
Reichstag. — Sachregister.
6415
Grundbesitz. C. Hausbesitzer und Mieter.
besitz und Mieterschutz (Fortsetzung).
Bd. 318, Nr. 295 S. 6.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1210D, 1216.
53. Sitz. S. 1251 D. — An-
genommen.
Mieter schutz gegen Mietsstei gerun gen,
Mietseinigungsämter, Ausbau:
Bd 322, Nr. 1064 Ziff. 650, 675, Anhang
à 700, a 745.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 229.
Bd. 310, 113. Sitz. S. 3536 C, 3539 A.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5075 C.
Sammelheizung und Warmwasserversorgung in
Mieträumen, Schiedsstellen:
Bd. 322, Nr. 1213 Ziff. 700, Anhanga 794.
Nr. 1214 S. 231.
Mietssteigerungen. Interpellation Antrick
und Genossen: Sind dem Herrn Reichskanzler die
unerträglichen Verhältnisse auf dem Obst= und
Gemüsemarkt und in der Kohlenversorgung be-
kannt?
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß
Hausbesitzerorganisationen beschlossen haben, zum
Nachteil auch der wirtschaftlich schwachen Mieter,
namentlich auch der Familien von Kriegs-
teilnehmern, Steigerungen des Miet-
zinses um 10 bis 33 Prozent durch Kün-
digung der Mietsverträge durchzusetzen?
Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen
diese Mißstände zu tun?: Bd. 321, Nr. 904.
Bd. 310, 113. Sitz. S. 3527C0. — Be-
antwortet, besprochen.
—, Siehe insbesondere: Bd. 310, 113. Sitz.
S. 35270, 3536B, 3538 C, 3547 B:
Anfrage Göhre, Hüttmann, Jöäckel, Silber-
schmidt: In Groß-Berlin und andern Städten
des Reichs werden seit einiger Zeit von Haus-
besitzerorganisationen wie einzelnen Hausbesitzern
planmäßig Mietskündigungen und Miets-
steigerungen um 10 bis 33 Prozent vor-
genommen. Betroffen davon werden sowohl
zahlungsfähigere wie zahlungsunfähige Mieter,
Familien von Kriegsteilnehmern wie Nicht-
kriegsteilnehmern, Bewohner von Häusern mit
und ohne Zentralheizung.
Welche unverzüglichen Schritte gedenkt der
Herr Reichskanzler gegen diese neue schwere
Belastung und Beunruhigung der Arbeiter-
schaft und des kleinen Mittelstandes zu tun?:
Bd. 321, Nr. 898.
Bd. 310, 112. Sitz. S. 3507B. — Be-
antwortet.
Anfrage Erzberger, Dr. Faßbender, Dr. Jaeger:
In Berlin und auch in anderen Städten des
Reichs besteht eine starke Bewegung zur
Steigerung der Wohnungsmieten, die
nicht selten das durch die Verhältnisse gebotene
Maß übersteigt.
Ist dieses dem Herrn Reichskanzler bekannt
und was gedenkt er angesichts der Notlage
beider Teile, der Mieter und Vermieter,
zu tun, um ungerechtfertigte Mietssteigerungen
zu verhüten?: Bd. 323, Nr. 1391.
Bd. 311, 143. Sitz. S. 4452 A. — Be-
antwortet.
Anfrage Wissell: Durch die Bundesrats-
verordnung vom 26. Juli 1917 „zum
Schutze der Mieter“ (Reichs-Gesetzbl. 1917,
2. Haus-