6502. Feichstag. — Sachregister.
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Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
74. Düngemittel (Fortsetzung). 74. Düngemittel (Fortsetzung).
Bd. 322, Nr. 1214 S. 14.
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2060 A.
74. Sitz. S. 2090 C, 21070, 2114D.
77. Sitz. S. 2219 A, C, 2222B,
2224 A.
Bd. 313, 185. Sitz. S. 5885 B, 5881B, 5888 A,.
5891C.
Anfrage Dr. Hegenscheidt: Die Frage des Durch-
haltens für unser Volk durch den Krieg bis zu
einem unsere wirtschaftliche und politische Zukunft
verbürgenden Frieden ist wesentlich eine Frage der
Aufrechterhaltung unserer landwirtschaftlichen Er-
zeugung. Diese Frage ist untrennbar verbunden
mit der Frage der Düngemittelbeschaffung. Welche
Maßnahmen gedenkt der Her: Reichskanzler zu
ergreifen, um der Landwirtschaft bestimmt noch
zur Herbstbestellung diejenigen kali-, phosphorsäure-
und stickstoffhaltigen Düngemittel zuzuführen, deren
sie zur Sicherstellung der Ernährung des Volkes
unbedingt bedarf?: Bd. 321, Nr. 983.
Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 1023.
Anfrage Freiherr von Gamp-Massaunen: Das
Kriegsernährungsamt hat zur Beseitigung der
schweren Mißstände, welche bei der Belieferung
der Landwirte mit künstlichen Düngemitteln, die
in den ersten Kriegsjahren hervorgetreten sind, in
dankenswerter Weise feste Grundsätze aufgestellt,
nach welchen die Belieferung im Herbst dieses und
im Frühjahr nächsten Jahres allgemein erfolgen
sollte. Infolge des Mangels einer zuverlässigen
Kontrolle und des Widerstandes der Produzenten
und eines Teils der den Absatz vermittelnden
Handelsorganisationen haben diese Grundsätze nicht
zur Durchführung gebracht werden können, sodaß
zahlreiche Landwirte im Herbst dieses Jahres
nichts von den ihnen zukommenden Düngermengen
(Thomasmehl, Ammoniak Superphosphat, Kalk-
stickstoff, schwefelsaures Ammoniak) erhalten haben.
Gedenkt der Herr Reichskanzler dafür zu sorgen,
daß die gleichmäßige Belieferung aller Landwirte
nach den vom Kriegsernährungsamt aufgestellten
Grundsätzen für die Folge gewährleistet wird und
daß die Landwirte die im Herbst nicht erhaltenen
Düngermengen nachgeliefert erhalten?
weiten Kreisen werden ernste Bedenken
gegen die Art und den Umfang des Anbaus von
Nahrungs= und Futtermitteln in den besetzten
Gebieten und namentlich gegen die Bevorzugung
derselben in bezug auf die Erlangung von Saat-
gut, von künstlichen Dünge= und Futtermitteln
und von sonstigen für die Hebung der landwirt-
schaftlichen Produktion wichtigen Artikel, wie Benzol
usw., erhoben. Es wird behauptet, daß in den
besetzten Gebieten zum Teil minderwertiger Boden
angebaut und daß auch aus besseren Böden die
im Inlande erzielte Ernte nicht erreicht wird.
Ist der Herr Reichskanzler geneigt, über diese
für die Volksernährung überaus wichtige Frage
eine eingehende Untersuchung in die Wege zu
leiten und im Reichstag über das Ergebnis der-
selben Mitteilung zu machen?: Bd. 322, Nr. 1129.
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1204.
Anfrage Hoff: Nach den bestehenden Bestimmungen
werden die im Reiche erzeugten stickstoffhaltigen
Düngemittel von den Düngerfabriken und Ge-
nossenschaften an diejenigen Landwirte abgegeben,
die von ihnen in der Zeit vom 1. Juli 1913
bis 30. Juni 1914 oder vor dem 1. Juli 1915
mit diesen Stoffen beliefert worden sind. Die
Folge dieser Bestimmung ist, daß zahlreiche Land-
wirte, darunter auch viele, besonders kleinere
Landwirte in der Provinz Schleswig-Holstein,
welche früher ihren Stickstoffbünger von Import-
firmen bezogen, von jeder Zuteilung dieser Dünge-
stoffe ausgeschlossen sind, während die Mitglieder
von Genossenschaften verhältnismäßig gut be-
liefert werden.
Der „Schleswig-Holsteinischen landwirtschaft-
lichen Haupt-Genossenschaft“ in Kiel standen für
die Herbstbestellung 1917 und die Frühjahrs-
bestellung 1918 für ihre Kunden 88 800 Zentner
stickstoffhaltige Düngemittel zur Verfügung gegen-
über einem Bedarf im Herbst 1913 und Früh-
jahr 1914 von 133 400 Zentnern. Während die
Mitglieder dieser Genossenschaft also mit 66½
Prozent des Friedensbedarfes beliefert wurden,
erhielten diejenigen Landwirte, welche vor dem
Kriege durch Importfirmen bedient wurden, trotz
aller Bemühungen seit Jahren nichts.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun,
um dieser ungleichmäßigen Belieferung der Land-
wirte mit stickstoffhaltigen Düngemitteln entgegen-
zutreten und eine gleichmäßige und gerechte Zu-
teilung an alle Landwirte, ohne Rücksicht auf die
Größe der Betriebe und die Mitgliedschaft bei
den landwirtschaftlichen Genossenschaften herbeizu-
führen?: Bd. 324, Nr. 1443.
Bd. 312, 151. Sitz. S. 4730 D. — Beantwortet.
Antrag des Ernährungsausschusses: den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß
zur Aussaat von Raps und Rübsen möglichst große
Mengen stickstoffhaltiger Düngemittel bis Ende
Juli d. J. zum Selbstkostenpreise an die Anbauer
geliefert werden: Bd. 324, Nr. 1685 Ziff. 6.
Bd. 313, 190. Sitz. S. 1619 B.— Angenommen.
Kalkstickstoff; Herstellung, Verwendung:
Bd. 321, Nr. 744 Anhang a 593.
Bd. 306, 29. Sitz. S. 598D.
Bd. 308, 72. Sitz. S. 2000D, 2004B.
77. Sitz. S. 2219 A, C.
Anfrage Dr. Trendel: Der bayerischen Landwirt-
schaft ist von dem Kalkstickstoff, welchen im Jahre
1915 und 1916 die deutsche Landwirtschaft erhalten
hat, nicht der Anteil zugewiesen worden, der auf
seine bebauten Acker= und seine Wiesenflächen entfällt.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, Maßnahmen
für eine bessere anteilsmäßige Versorgung
Bayerns mit Kalkstickstoff zu treffen?: Bd. 320,
Nr. 596.
Schriftliche Antwort: Bd. 320, Nr. 662.
Phosphorgewinnung:
Bd. 320, Nr. 633 Ziff. 513, Anhang a 528.
Nr. 650 S. 12.
Nr. 659 Anhang a 587.
Thomasphosphatmehl, Lieferungsbedingungen:
Bd. 323, Nr. 1356 Anhang a 826.
Anfrage Held, Dr. Hoppe, Wachhorst de Wente:
Nach den Bestimmungen des Kriegsernährungs-
amts darf das für dieses Halbjahr zur Verfügung
stehende Thomasmehl ausschließlich an die Be-
zieher des Jahres 1913 verteilt werden. "
Alle Landwirte, welche es in der Kriegszeit
für ihre vaterländische Pflicht erachtet haben, den
Aufrufen der Reichsregierung entsprechend, ihre