Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

6502. Feichstag. — Sachregister. 
  
  
  
  
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Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
74. Düngemittel (Fortsetzung). 74. Düngemittel (Fortsetzung). 
Bd. 322, Nr. 1214 S. 14. 
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2060 A. 
74. Sitz. S. 2090 C, 21070, 2114D. 
77. Sitz. S. 2219 A, C, 2222B, 
2224 A. 
Bd. 313, 185. Sitz. S. 5885 B, 5881B, 5888 A,. 
5891C. 
Anfrage Dr. Hegenscheidt: Die Frage des Durch- 
haltens für unser Volk durch den Krieg bis zu 
einem unsere wirtschaftliche und politische Zukunft 
verbürgenden Frieden ist wesentlich eine Frage der 
Aufrechterhaltung unserer landwirtschaftlichen Er- 
zeugung. Diese Frage ist untrennbar verbunden 
mit der Frage der Düngemittelbeschaffung. Welche 
Maßnahmen gedenkt der Her: Reichskanzler zu 
ergreifen, um der Landwirtschaft bestimmt noch 
zur Herbstbestellung diejenigen kali-, phosphorsäure- 
und stickstoffhaltigen Düngemittel zuzuführen, deren 
sie zur Sicherstellung der Ernährung des Volkes 
unbedingt bedarf?: Bd. 321, Nr. 983. 
Schriftliche Antwort: Bd. 321, Nr. 1023. 
Anfrage Freiherr von Gamp-Massaunen: Das 
Kriegsernährungsamt hat zur Beseitigung der 
schweren Mißstände, welche bei der Belieferung 
der Landwirte mit künstlichen Düngemitteln, die 
in den ersten Kriegsjahren hervorgetreten sind, in 
dankenswerter Weise feste Grundsätze aufgestellt, 
nach welchen die Belieferung im Herbst dieses und 
im Frühjahr nächsten Jahres allgemein erfolgen 
sollte. Infolge des Mangels einer zuverlässigen 
Kontrolle und des Widerstandes der Produzenten 
und eines Teils der den Absatz vermittelnden 
Handelsorganisationen haben diese Grundsätze nicht 
zur Durchführung gebracht werden können, sodaß 
zahlreiche Landwirte im Herbst dieses Jahres 
nichts von den ihnen zukommenden Düngermengen 
(Thomasmehl, Ammoniak Superphosphat, Kalk- 
stickstoff, schwefelsaures Ammoniak) erhalten haben. 
Gedenkt der Herr Reichskanzler dafür zu sorgen, 
daß die gleichmäßige Belieferung aller Landwirte 
nach den vom Kriegsernährungsamt aufgestellten 
Grundsätzen für die Folge gewährleistet wird und 
daß die Landwirte die im Herbst nicht erhaltenen 
Düngermengen nachgeliefert erhalten? 
weiten Kreisen werden ernste Bedenken 
gegen die Art und den Umfang des Anbaus von 
Nahrungs= und Futtermitteln in den besetzten 
Gebieten und namentlich gegen die Bevorzugung 
derselben in bezug auf die Erlangung von Saat- 
gut, von künstlichen Dünge= und Futtermitteln 
und von sonstigen für die Hebung der landwirt- 
schaftlichen Produktion wichtigen Artikel, wie Benzol 
usw., erhoben. Es wird behauptet, daß in den 
besetzten Gebieten zum Teil minderwertiger Boden 
angebaut und daß auch aus besseren Böden die 
im Inlande erzielte Ernte nicht erreicht wird. 
Ist der Herr Reichskanzler geneigt, über diese 
für die Volksernährung überaus wichtige Frage 
eine eingehende Untersuchung in die Wege zu 
leiten und im Reichstag über das Ergebnis der- 
selben Mitteilung zu machen?: Bd. 322, Nr. 1129. 
Schriftliche Antwort: Bd. 322, Nr. 1204. 
Anfrage Hoff: Nach den bestehenden Bestimmungen 
werden die im Reiche erzeugten stickstoffhaltigen 
Düngemittel von den Düngerfabriken und Ge- 
nossenschaften an diejenigen Landwirte abgegeben, 
die von ihnen in der Zeit vom 1. Juli 1913 
  
bis 30. Juni 1914 oder vor dem 1. Juli 1915 
mit diesen Stoffen beliefert worden sind. Die 
Folge dieser Bestimmung ist, daß zahlreiche Land- 
wirte, darunter auch viele, besonders kleinere 
Landwirte in der Provinz Schleswig-Holstein, 
welche früher ihren Stickstoffbünger von Import- 
firmen bezogen, von jeder Zuteilung dieser Dünge- 
stoffe ausgeschlossen sind, während die Mitglieder 
von Genossenschaften verhältnismäßig gut be- 
liefert werden. 
Der „Schleswig-Holsteinischen landwirtschaft- 
lichen Haupt-Genossenschaft“ in Kiel standen für 
die Herbstbestellung 1917 und die Frühjahrs- 
bestellung 1918 für ihre Kunden 88 800 Zentner 
stickstoffhaltige Düngemittel zur Verfügung gegen- 
über einem Bedarf im Herbst 1913 und Früh- 
jahr 1914 von 133 400 Zentnern. Während die 
Mitglieder dieser Genossenschaft also mit 66½ 
Prozent des Friedensbedarfes beliefert wurden, 
erhielten diejenigen Landwirte, welche vor dem 
Kriege durch Importfirmen bedient wurden, trotz 
aller Bemühungen seit Jahren nichts. 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, 
um dieser ungleichmäßigen Belieferung der Land- 
wirte mit stickstoffhaltigen Düngemitteln entgegen- 
zutreten und eine gleichmäßige und gerechte Zu- 
teilung an alle Landwirte, ohne Rücksicht auf die 
Größe der Betriebe und die Mitgliedschaft bei 
den landwirtschaftlichen Genossenschaften herbeizu- 
führen?: Bd. 324, Nr. 1443. 
Bd. 312, 151. Sitz. S. 4730 D. — Beantwortet. 
Antrag des Ernährungsausschusses: den Herrn 
Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß 
zur Aussaat von Raps und Rübsen möglichst große 
Mengen stickstoffhaltiger Düngemittel bis Ende 
Juli d. J. zum Selbstkostenpreise an die Anbauer 
geliefert werden: Bd. 324, Nr. 1685 Ziff. 6. 
Bd. 313, 190. Sitz. S. 1619 B.— Angenommen. 
Kalkstickstoff; Herstellung, Verwendung: 
Bd. 321, Nr. 744 Anhang a 593. 
Bd. 306, 29. Sitz. S. 598D. 
Bd. 308, 72. Sitz. S. 2000D, 2004B. 
77. Sitz. S. 2219 A, C. 
Anfrage Dr. Trendel: Der bayerischen Landwirt- 
schaft ist von dem Kalkstickstoff, welchen im Jahre 
1915 und 1916 die deutsche Landwirtschaft erhalten 
hat, nicht der Anteil zugewiesen worden, der auf 
seine bebauten Acker= und seine Wiesenflächen entfällt. 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, Maßnahmen 
für eine bessere anteilsmäßige Versorgung 
Bayerns mit Kalkstickstoff zu treffen?: Bd. 320, 
Nr. 596. 
Schriftliche Antwort: Bd. 320, Nr. 662. 
Phosphorgewinnung: 
Bd. 320, Nr. 633 Ziff. 513, Anhang a 528. 
Nr. 650 S. 12. 
Nr. 659 Anhang a 587. 
Thomasphosphatmehl, Lieferungsbedingungen: 
Bd. 323, Nr. 1356 Anhang a 826. 
Anfrage Held, Dr. Hoppe, Wachhorst de Wente: 
Nach den Bestimmungen des Kriegsernährungs- 
amts darf das für dieses Halbjahr zur Verfügung 
stehende Thomasmehl ausschließlich an die Be- 
zieher des Jahres 1913 verteilt werden. " 
Alle Landwirte, welche es in der Kriegszeit 
für ihre vaterländische Pflicht erachtet haben, den 
Aufrufen der Reichsregierung entsprechend, ihre 
 
	        
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