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Reichstag. — Sachregister.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
112. Fleisch, Fleischwaren (Fortsetzung).
Anfrage v. Meding, Frhr. v. Wangenheim: In
dem Anzeigenteil der Tagespresse werden täglich
Hunderte von Zentnern frischen Fleisches und
Konserven angeboten.
Ist der Herr Reichskanzler gewillt, auf Grund
der jetzt vom Bundesrat angeordneten Erhebung
über vorhandene Bestände an Fleisch und
Konserven diese Nahrungsmittel zu beschlag-
nahmen und dem Konsum zuzuführen, damit der
Abschlachtung von Zuchtvieh, insonderheit
sichtbar tragender oder frischmelkender Kühe, sofort
Einhalt getan werden kann?: Bd. 318, Nr. 315.
Schriftliche Antwort: Bd. 318, Nr. 398.
113. Fleischbeschau.
a) Einlaß= und Untersuchungsstellen für ausländisches
Fleisch: Bd. 316, Nr. 106 Anhang a44.
Stempelabzeichen nachträglich zugelassener Unter-
suchungsstellen für ausländisches Fleisch: Bd. 316,
Nr. 106 Anhang a 45.
b) Erleichterungen für die Einfuhr von ausländischem
Fleisch und Vieh; Gebührenermäßigung:
45.
Bd. 315, Nr. 26 S.
Nr. 44 S. 28.
Bd. 316, Nr. 147 S. 18.
Bd. 317, Nr. 196 Anhang a 119.
Nr. 225 S. 14.
— hinsichtlich Freigabe der Därme: Bd. 316, Nr. 107
S. 51.
— für die Untersuchung von Schlachtvieh:
Bd. 315, Nr. 43 Ziff. 90.
Nr. 44 S. 29.
leischbeschauer, Trichinenschauer. Nachprüfung:
d. 315, Nr. 72 Anhang 2.
114. Fleischbrühwürfel und deren Ersatzmittel: Bd. 322,
Nr. 1213 Ziff. 969.
115. Forsten. Freigabe für die Viehernährung:
Bd. 3
06, 7. Sitz. S. 75B.
16. Sitz. S. 2780.
Resolution des Haushaltsausschusses: die verbün-
deten Regierungen zu ersuchen, bei der weiteren
Ausgestaltung der wirtschaftlichen Maßnahmen
folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: die
Nutzbarmachung privater Wälder für Zwecke
der Landwirtschaft hat da, wo ein wirtschaftliches
Bedürfnis vorliegt, falls es nicht freiwillig ge-
schieht, zwangsweise zu erfolgen: Bd. 317,
Nr. 192 S. 73.
Bd. 306, 26. Sitz. S. 535 A.
29. Sitz. S. 616 A. —Angenommen.
Bd. 318, Nr. 371 unter 15 le.
Bd. 308, 62. Sitz. S. 16423B.
Ferner:
116. Fremdenverkehr. Siehe auch „Belagerungszustand“
unter II2 g.
Einschränkung: Bd. 324, Nr. 1612 Ziff. 764.
Anfrage Dr. Neumann-Hofer: In einigen kleinen
Bundesstaagten, die einen lebhaften Bäder= und
Sommerfrischenverkehr aufweisen, müssen in diesem
Jahre die Fremden bisher ausschließlich aus den
für die einheimische Bevölkerung berechneten
Nahrungsmittelmengen verpflegt werden. Für die
Kurzeit des vorigen Sommers haben sich die
Bäder und Sommerfrischen selbst noch im freien
Handel mit manchen Vorräten versehen können;
die Tageskopfmengen an Brotgetreide und Kartoffeln
waren noch erheblich größer als in diesem Jahre;
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
116. Fremdenverkehr (Fortsetzung).
manche anderen wichtigen Lebensmittel waren
überhaupt noch nicht rationiert; schließlich haben
die kleinen Bundesstaaten auch besondere Zu-
weisungen an Lebensmitteln empfangen. Für
diesen Sommer fehlen diese Möglichkeiten fast
ganz. Ebenso sind irgendwelche Sonderzuweisungen
an die betreffenden kleinen Bundesstaaten bisher
nicht erfolgt.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, schleunigst
Anordnungen zu treffen, daß solchen kleinen.
Bundesstaaten, die wegen ihres geringen Umfanges
nicht in der Lage sind, einen billigen Ausgleich
innerhalb des eigenen Gebietes vorzunehmen, für
die Ernährung der Fremden ein Ersatz gegeben
wird, nötigenfalls aus den Lebensmittelmengen
derjenigen Bundesstaaten, die infolge dieses
Fremdenverkehrs erhebliche Ersparnisse an Ver-
brauch von Nahrungsmitteln machen?:
Bd. 321, Nr. 756.
Bd. 309, 97. Sitz. S. 2938B. — Beantwortet.
Anfrage Gothein, Heyn (Stralsund), Sidkovich,
Dr. Wendorff: Durch die Bundesratsverordnung
über die Beschränkung des Fremdenverkehrs werden
die ohnehin durch den Krieg schwer geschädigten
Ostseebäder und Sommerfrischen in Pommern
und Mecklenburg vor neue wirtschaftliche Verluste
gestellt.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, die Ver-
ordnung wieder aufzuheben, oder doch wesentlich
abzumildern und insbesondere durch Zuweisung
von Lebensmitteln für die Sommerbesucher den
Betrieb der Kur= und Gaststätten dieser Orte zu
ermöglichen und sie damit vor erneuten wirtschaft-
lichen Schädigungen zu bewahren?: Bd. 324,
Nr. 1485.
Bd. 312, 154. Sitz. S. 4831 C.— Beantwortet.
Anfrage Dr. Ablaß: Die Einschränkung des
Fremdenverkehrs durch Bundesratsverordnung
enthält für die Sommerfrischen im Riesengebirge
eine schwere wirtschaftliche Gefahr, die für die
mehne der Gebirgsorte verhängnisvoll werden
muß.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, im Interesse
der Sommerfrischen im schlesischen Gebirge dahin
Vorsorge zu treffen, daß die unausbleiblichen
schädlichen Folgen dieser Verordnung zum mindesten
auf ein erträgliches Maß herabgemindert werden?
Ist der Herr Reichskanzler gewillt, durch Ueber-
weisung von Lebensmitteln wenigstens einiger-
maßen den schweren Notstand zu beheben, in dem
sich schon jetzt viele Ortschaften befinden?: Bd. 324,
Nr. 1501.
Bd. 312, 157. Sitz. S. 4901 C. — Nicht ver-
lesen.
Wiederholt: Bd. 324, Nr. 1574.
Schriftliche Antwort: Bd. 324, Nr. 1598.
Anfrage Dr. Müller (Meiningen): Auch die
Sommerkurorte in Thüringen, sowie in Süd-
deutschland, vor allem in den bayerischen Hoch-
gebirgsgegenden erblicken in der Einschränkung
des Fremdenverkehrs durch die betreffende Bundes-
ratsverordnung eine schwere wirtschaftliche Gefahr.
Die Verordnung bedeutet ferner eine Beschränkung
der Freizügigkeit und des berechtigten Erholungs-
bedürfnisses weiter Kreise der städtischen Ein-
wohnerschaft, die nicht in den Besitz eines amts-
ärztlichen Attestes gelangen können.