Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

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Reichstag. — Sachregister. 
  
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
112. Fleisch, Fleischwaren (Fortsetzung). 
Anfrage v. Meding, Frhr. v. Wangenheim: In 
dem Anzeigenteil der Tagespresse werden täglich 
Hunderte von Zentnern frischen Fleisches und 
Konserven angeboten. 
Ist der Herr Reichskanzler gewillt, auf Grund 
der jetzt vom Bundesrat angeordneten Erhebung 
über vorhandene Bestände an Fleisch und 
Konserven diese Nahrungsmittel zu beschlag- 
nahmen und dem Konsum zuzuführen, damit der 
Abschlachtung von Zuchtvieh, insonderheit 
sichtbar tragender oder frischmelkender Kühe, sofort 
Einhalt getan werden kann?: Bd. 318, Nr. 315. 
Schriftliche Antwort: Bd. 318, Nr. 398. 
113. Fleischbeschau. 
a) Einlaß= und Untersuchungsstellen für ausländisches 
Fleisch: Bd. 316, Nr. 106 Anhang a44. 
Stempelabzeichen nachträglich zugelassener Unter- 
suchungsstellen für ausländisches Fleisch: Bd. 316, 
Nr. 106 Anhang a 45. 
b) Erleichterungen für die Einfuhr von ausländischem 
Fleisch und Vieh; Gebührenermäßigung: 
45. 
Bd. 315, Nr. 26 S. 
Nr. 44 S. 28. 
Bd. 316, Nr. 147 S. 18. 
Bd. 317, Nr. 196 Anhang a 119. 
Nr. 225 S. 14. 
— hinsichtlich Freigabe der Därme: Bd. 316, Nr. 107 
S. 51. 
— für die Untersuchung von Schlachtvieh: 
Bd. 315, Nr. 43 Ziff. 90. 
Nr. 44 S. 29. 
leischbeschauer, Trichinenschauer. Nachprüfung: 
d. 315, Nr. 72 Anhang 2. 
114. Fleischbrühwürfel und deren Ersatzmittel: Bd. 322, 
Nr. 1213 Ziff. 969. 
115. Forsten. Freigabe für die Viehernährung: 
Bd. 3 
06, 7. Sitz. S. 75B. 
16. Sitz. S. 2780. 
Resolution des Haushaltsausschusses: die verbün- 
deten Regierungen zu ersuchen, bei der weiteren 
Ausgestaltung der wirtschaftlichen Maßnahmen 
folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: die 
Nutzbarmachung privater Wälder für Zwecke 
der Landwirtschaft hat da, wo ein wirtschaftliches 
Bedürfnis vorliegt, falls es nicht freiwillig ge- 
schieht, zwangsweise zu erfolgen: Bd. 317, 
Nr. 192 S. 73. 
Bd. 306, 26. Sitz. S. 535 A. 
29. Sitz. S. 616 A. —Angenommen. 
Bd. 318, Nr. 371 unter 15 le. 
Bd. 308, 62. Sitz. S. 16423B. 
Ferner: 
116. Fremdenverkehr. Siehe auch „Belagerungszustand“ 
unter II2 g. 
Einschränkung: Bd. 324, Nr. 1612 Ziff. 764. 
Anfrage Dr. Neumann-Hofer: In einigen kleinen 
Bundesstaagten, die einen lebhaften Bäder= und 
Sommerfrischenverkehr aufweisen, müssen in diesem 
Jahre die Fremden bisher ausschließlich aus den 
für die einheimische Bevölkerung berechneten 
Nahrungsmittelmengen verpflegt werden. Für die 
Kurzeit des vorigen Sommers haben sich die 
Bäder und Sommerfrischen selbst noch im freien 
Handel mit manchen Vorräten versehen können; 
die Tageskopfmengen an Brotgetreide und Kartoffeln 
waren noch erheblich größer als in diesem Jahre; 
  
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
116. Fremdenverkehr (Fortsetzung). 
manche anderen wichtigen Lebensmittel waren 
überhaupt noch nicht rationiert; schließlich haben 
die kleinen Bundesstaaten auch besondere Zu- 
weisungen an Lebensmitteln empfangen. Für 
diesen Sommer fehlen diese Möglichkeiten fast 
ganz. Ebenso sind irgendwelche Sonderzuweisungen 
an die betreffenden kleinen Bundesstaaten bisher 
nicht erfolgt. 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, schleunigst 
Anordnungen zu treffen, daß solchen kleinen. 
Bundesstaaten, die wegen ihres geringen Umfanges 
nicht in der Lage sind, einen billigen Ausgleich 
innerhalb des eigenen Gebietes vorzunehmen, für 
die Ernährung der Fremden ein Ersatz gegeben 
wird, nötigenfalls aus den Lebensmittelmengen 
derjenigen Bundesstaaten, die infolge dieses 
Fremdenverkehrs erhebliche Ersparnisse an Ver- 
brauch von Nahrungsmitteln machen?: 
Bd. 321, Nr. 756. 
Bd. 309, 97. Sitz. S. 2938B. — Beantwortet. 
Anfrage Gothein, Heyn (Stralsund), Sidkovich, 
Dr. Wendorff: Durch die Bundesratsverordnung 
über die Beschränkung des Fremdenverkehrs werden 
die ohnehin durch den Krieg schwer geschädigten 
Ostseebäder und Sommerfrischen in Pommern 
und Mecklenburg vor neue wirtschaftliche Verluste 
gestellt. 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, die Ver- 
ordnung wieder aufzuheben, oder doch wesentlich 
abzumildern und insbesondere durch Zuweisung 
von Lebensmitteln für die Sommerbesucher den 
Betrieb der Kur= und Gaststätten dieser Orte zu 
ermöglichen und sie damit vor erneuten wirtschaft- 
lichen Schädigungen zu bewahren?: Bd. 324, 
Nr. 1485. 
Bd. 312, 154. Sitz. S. 4831 C.— Beantwortet. 
  
Anfrage Dr. Ablaß: Die Einschränkung des 
Fremdenverkehrs durch Bundesratsverordnung 
enthält für die Sommerfrischen im Riesengebirge 
eine schwere wirtschaftliche Gefahr, die für die 
mehne der Gebirgsorte verhängnisvoll werden 
muß. 
Ist der Herr Reichskanzler bereit, im Interesse 
der Sommerfrischen im schlesischen Gebirge dahin 
Vorsorge zu treffen, daß die unausbleiblichen 
schädlichen Folgen dieser Verordnung zum mindesten 
auf ein erträgliches Maß herabgemindert werden? 
Ist der Herr Reichskanzler gewillt, durch Ueber- 
weisung von Lebensmitteln wenigstens einiger- 
maßen den schweren Notstand zu beheben, in dem 
sich schon jetzt viele Ortschaften befinden?: Bd. 324, 
Nr. 1501. 
Bd. 312, 157. Sitz. S. 4901 C. — Nicht ver- 
lesen. 
Wiederholt: Bd. 324, Nr. 1574. 
Schriftliche Antwort: Bd. 324, Nr. 1598. 
Anfrage Dr. Müller (Meiningen): Auch die 
Sommerkurorte in Thüringen, sowie in Süd- 
deutschland, vor allem in den bayerischen Hoch- 
gebirgsgegenden erblicken in der Einschränkung 
des Fremdenverkehrs durch die betreffende Bundes- 
ratsverordnung eine schwere wirtschaftliche Gefahr. 
Die Verordnung bedeutet ferner eine Beschränkung 
der Freizügigkeit und des berechtigten Erholungs- 
bedürfnisses weiter Kreise der städtischen Ein- 
wohnerschaft, die nicht in den Besitz eines amts- 
ärztlichen Attestes gelangen können.
	        
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