Full text: Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

6638 
Reichstag. — Sachregister. 
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
241. Landwirtschaft (Fortsetzung). 
Bod. 319, Nr. 480 unter 24. 
Zu Nr. 480 S. 13, 28, 37. 
Bd. 308, 73. Sitz. S. 2056 C,2070 B, 2075 B. 
74. Sitz. S. 2089D, 20910D, 21108, 
2124 A. 
Bd. 310, 106. Sitz. S. 3273A, 3284 A. 
107. Sitz. S. 3300B, 3326 A. 
Petition des Gewerkschaftskartells für das Walden- 
burger Industriegebiet in Waldenburg i. Schl. — 
Oeffentliche Bewirtschaftung des im Kreise Walden- 
burg liegenden Brachlandes des Fürsten v. Pleß. 
Mündl. Ber. des Ernährungsausschusses: 
Bd. 321, Nr. 800 Ziff. 6. 
Bd. 310, 107. Sitz. S. 23300. — Ueber- 
weisung zur Erwägung. 
Siehe auch nachstehend unter II 241 d. 
b) „Agrarische Interessenpolitik“: Bd. 310, 106. Sitz. 
S. 3272 . 
B,32820 
·o)Arbeitgkräfte,menfchliche,tierische-maschinelle. 
a. Mangel im allgemeinen. 
Anfrage Dr. Trendel, Gebhart: Zur Sicherung 
der Ernährung von Heer und Volk ist es nötig, 
die Landwirtschaft bei Erfüllung ihrer Produktions- 
pflicht und vor allem bei der Bergung der Produkte 
zu unterstützen. 
Ausreichende Maßnahmen sind für das Jahr 
1917 im Reiche in dieser Richtung nicht getroffen. 
Vgl. Kriegswirtschaftliche Beilage zum Baye- 
rischen Kurier vom 6. Mai 1917 Nr. 17 
„Die Arbeitsverhältnisse auf dem flachen Lande“. 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zur Abhilfe 
des Mangels an Arbeitskräften auf dem Lande 
zu tun? 
Ist er insbesondere bereit, dahin zu wirken, 
daß alle jene männlichen und weiblichen land- 
geborenen Personen der Landwirtschaft während 
des Krieges zurückgegeben werden, die in den 
letzten 5 Jahren, d. i. seit 1. Januar 1912, 
ihren früheren Beruf in der Landwirtschaft auf- 
gegeben und in den Städten als Arbeiter in 
Fabriken oder als Kutscher, Ausgeher, Hausdiener 
oder im Familiendienst tätig sind und mindestens 
bis zum 14. Lebensjahr in der Landwirtschaft 
mitgearbeitet haben?: Bd. 321, Nr. 806. — Un- 
erledigt. 
Anfrage Graf v. Westarp u. Gen.: Die rechtzeitige 
und restlose Erledigung der Frühjahrsarbeiten in 
den laudwirtschaftlichen Betrieben ist infolge des 
Mangels an menschlichen und tierischen 
Arb eitskräften außerordentlich gefährdet und in 
Frage gestellt. 
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, 
um auf die beteiligten militärischen und zivilen 
Stellen einzuwirken, daß 
1. dem Mangel an menschlichen Arbeitskräften 
tunlichst abgeholfen wird 
a) durch Gewährung von längerem Urlaub an 
alle im Felde stehenden landwirtschaftlichen 
Betriebsinhaber und Arbeiter, soweit mili- 
tärischerseits dies irgendwie zulässig ist, 
b) durch Zurückstellung aller in den Garnisonen 
befindlichen oder zur Eisenbahn, Post und 
anderen staatlichen Betrieben oder zur 
Munitionsindustrie abgegebenen Heeres- 
pflichtigen, die vor ihrer Einziehung zum 
Heeresdienst in der Landwirtschaft tätig 
waren, 
  
  
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes. 
241. Landwirtschaft (Fortsetzung). 
I) durch Nichteinziehung neuer Heerespflichtiger 
oder bisher Zurückgestellter aus landwirt- 
schaftlichen Betrieben bis mindestens zum 
31. Mai 1918, 
d) durch ausreichende Ueberweisung von Ge- 
fangenen und Belassung der bereits über- 
wiesenen Gefangenen in den landwirtschaft- 
lichen Betrieben, 
2. dem großen Bedürfnis nach tierischen Arbeits- 
kräften entsprochen wird 
a) durch Abgabe von kriegsunbrauchbaren oder 
bei den Ersatzbatterien und Ersatzeskadronen. 
befindlichen Pferden, 
b) durch tunlichste Hinausschiebung neuer Pferde- 
aushebungen bis mindestens zum 31. Mai 
1918, 
c) durch die möglichst baldige Herbeischaffung 
von brauchbarem Pferdematerial aus den 
östlichen Gebieten, mit denen der Friede 
geschlossen worden ist, 
d) durch Ueberweisung von Lastkraftwagen, ins- 
besondere zur Beförderung von landwirt- 
schaftlichen Erzeugnissen, deren Abgabe im 
öffentlichen Interesse verlangt wird?: Bd.324, 
Nr. 1410. 
Bd. 311, 146. Sitz. S. 4576D. — Be- 
antwortet. 
Zurückstellungen landwirtschaftlicher Arbeiter 
und Betriebsleiter vom Heeresdienst. Ent- 
lassungen usw. siehe im übrigen „Reichs- 
heer“ #unter 77d und „Hilfsdienst, vaterländischer“ 
unter 4. 
Beurlaubung von Landwirten und Arbeitern 
aus dem Heere siehe „Reichsheer“ unter 18 e. 
Abwanderung in Munitionsfabriken: Bd. 310, 
102. Sitz. S. 3120 D. 
Schwerarbeiterzulage firg# landwirtschaftliche Arbeiter: 
Bd. 310, 106. Sitz. S. 32730 
Gespanntiere, Abhilfe des engett Militärpferde: 
Bd. 310, 106. Sitz. S. 32570 
Bd. 311, 134. Sitz. S. 459, 
Bd. 313, 174. Sitz. S. 5464 C. 
185. Sitz. S. 5890 D. 
Verwendung entbehrlicher Pferde und Zugtiere aus 
den besetzten Gebieten für die heimische Landwirt- 
schaft (Ober-Ost, Polen, Litauen): 
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3066 B, 3070A, 
3071B, 3088 A. 
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3138 A, 3142 A. 
110. Sitz. S. 34780, 34798, C,D, 
3480 C, 3482 A, B, 34830, 
3498 C. 
Verwendung der dem Reich gehörigen land wirtschaft- 
lichen Maschinen in den besetzten Gebieten für 
die heimische Landwirtschaft (Ober-Ost, Polen, 
Litauen usw.): 
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3066B, 30718, 
3078D 
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3138 A, 3142 A. 
110. Sitz. S. 34780, 34798, 
3480 C, 3482B, 3483 C, 
3484B, 3498 C. 
Abgabe von Pferden, Fahrzeugen, Maschinen 
nach der Demobilmachung, siehe „Reichsheer“ 
unter 34b.
	        
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