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Reichstag. — Sachregister.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
243. Lebensmittelversorgung (Fortsetzung).
Mündl. Ber. des Ernährungsaussch.: Bd. 321,
Nr. 800 Ziff. c.
Bd.310, 107. Sitz. S. 3330 C. — Ueberweisung
als Material.
Petition des Vororts der Vereinigung der christ-
lichen deutschen Bauernvereine, des Westfälischen
Bauernvereins in Münster i. W. — Vorschläge
zur Kriegsernährungspolitik.
Mündl. Ber. des Ernährungsausschusses:
Bd. 321, Nr. 800 Ziff. c
Bd. 310, 107. Sitz. S. 33300. — Ueberweisung
als Material. ·
Petition des Robert Clauß in Chemnitz — Gründ—
liche Neuregelung der Ernährungsverhältnisse im
ganzen Deutschen Reiche.
Mündl. Bericht des Ernährungsausschusses:
Bd. 321, Nr. 800 Ziff. d.
Bd. 310, 107. Sitz. S. 3330 C. — Uebergang
zur Tagesordnung.
Petition der Handelskammer Aachen — Vorschläge
für die Verteilung der beschlagnahmten Lebens-
mittel des täglichen Kleinverbrauches.
Mündl. Bericht des Ernährungsausschusses:
Bd. 321, Nr. 800 Ziff. c.
Bod. 310, 107. Sitz. S. 3330 C. — Ueberweisung
als Material.
b) Ausschuß, Beirat, Kriegsernährungsamt.
Antrag Albrecht u. Gen.: die verbündeten Regie-
rungen zu ersuchen, angesichts der für die weitesten
Volkskreise unerschwinglichen Lebensmittelpreise, die
bei dem günstigen Stande der Nahrungsmittel-
versorgung Deutschlands in keiner Weise gerechtfertigt
sind, eicleunigst folgende Maßnahmen zu treffen:
. usw.
II. Die in § 3 des Gesetzes vom 4. August 1914,
betreffend „Allgemeine Ermächtigung des Bundes-
rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen" dem Bundes-
rat erteilten Befugnisse, soweit sie sich auf Fest-
setzungen von Höchstpreisen für Lebensmittel
beziehen, gehen vom 1. August dieses Jahres ab
auf einen Ausschuß für Lebensmittelver-
sorg ung über, der aus zwölf vom Bundes-
rat und zwölf vom Reichstag ernannten
Mitgliedern und einem vom Reichskanzler
ernannten Vorsitzenden besteht.
IIIa) Die Sicherstellung der Nahrungemittelver-
sorgung im nächsten Erntejahr wird einer Reichs-
stelle für Lebensmittelversorgung über-
tragen, die unter Aufsicht des Reichs und des
Ausschusses für Lebensmittelversorgung steht. Der
Reichsstelle für Lebensmittelversorgung wird die
Reichsverteilungsstelle und die Reichsstelle für
Kartoffelversorgung angegliedert und die Kriegs-
getreidegesellschaft als Organisation der Ver-
braucher angegliedert.
Die Reichsstelle für Lebensmittelversorgung
erhält das Recht, Getreide, Kartoffeln, Zucker,
Hülsenfrüchte und Vieh sowie deren Erzeugnisse
zu beschlagnahmen; sie hat sie den Organisationen
der Verbraucher in erforderlicher Menge und
Güte zur Auswahl zu stellen: Bd. 315, Nr. 89.
Bd. 306, 12. Sitz. S. 1900, 2000C, 201A,
203D, 206D, 208B. — Ahgelehnt.
Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, eine Zentralstelle
b
.
Kriegswirtschaft und Kriegssozialpolitik. II. Einzelnes.
243. Lebensmittelversorgung (Fortsetzung).
für Lebensmittelversorgung zu schaffen und
in dieselbe Mitglieder des Reichstags unter Berück-
sichtigung der Stärke der Fraktionen zu berufen.
Der Zentralstelle für Lebensmittelversorgung obliegt
die Vorbereitung und Ausführung der vom Bundes-
rat zu beschließenden Maßnahmen für ausreichende
und billige Versorgung der Bevölkerung Deutsch-
lands mit Nahrungsmitteln: Bd. 316, Nr. 113
unter Ia,
mit dem Ab. Antr. Albrecht u. Gen.: den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, zur Versorgung der
Bevölkerung Deutschlands mit Nahrungsmitteln usw.
schleunigst eine Zentralstelle für Lebens-
mittelversorgung beim Bundesrat zu schaffen,
unter Hinzuziehung eines Beirats, der aus vom
Reichstag ernannten Mitgliedern besteht. Die
Zentralstelle erhält das Recht, Lebensmittel zu
beschlagnahmen und zu enteignen, um sie den
Kommunalverbänden zu überlassen: Bd. 316,
Nr. 115 unter 1.
Bd. 306, 15. Sitz. S. 243 A, 250 A, 254 A,
260 D, 272 A.
16. Sitz. S. 290 A.
17. Sitz. S. 3180D.
18. Sitz. S. 324D, 330 A. — An-
trag Albrecht u. Gen. an-
genommen.
Beirat der Reichsprüfungsstelle siehe unter II 297 d.
Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn
Reichskanzler zu ersuchen, noch während der gegen-
wärtigen Tagung des Reichstags
a) beim Reichsamt des Innern eine Zentral-
stelle für Lebensmittelversorgung zu
bilden. Die Zentralstelle erhält auch das Recht,
Lebensmittel zu beschlagnahmen und zu enteignen,
um sie den Kommunalverbänden zu überlassen,
einen vom Reichstag zu wählenden, aus
15 Abgeordneten bestehenden Beirat für die
Versorgung der Bevölkerung Deutschlands mit
Nahrungsmitteln und mit Gegenständen des
täglichen Bedarfs einzuberufen. Dieser Beirat
ist beim Reichsamt des Innern zu errichten,
ist von diesem mit allem einschlägigen Material
zu versehen, hat das Recht der Irnitiative
auf seinem gesamten Arbeitsgebiet und hat
ellwöchentlich zu tagen: Bd. 317, Nr. 192
Bd. 306, 26. Sitz. S. 5250.526B, 529.
27. Sitz. S. 544.
29. Sit. S 615600.
nommen.
Ferner: Bd. 318, Nr. 371 unter Ib.
Beirat für Volksernährung aus Mitgliedern
des Reichstags. isgaben, Beugusse, Tätigkeit:
Bd. 317, Nr. 225 S. 3,
Bd. 318, Nr. * nn 13b, 1 17, IIS.
Bd. 319, Nr. 403 S. 3, 6.
Nr. 480 unter B6.
Zu Nr. 480 S. 9, 33.
Bd. 320, Nr. 650 S. 6.
Bd. 322, Nr. 1214 S. 8.
Bd. 308, 61. Sitz. S. 1606D, 1611D, 1618B.
62. Sitz. S. 1637B.
73. Sitz. S. 2057 C.
74. Sitz. S. 2086 C.
b
—
Ange-