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Reichstag. — Sachregister.
Witwen- und Waisenversorgung siehe „Militärhinter-
bliebenenversorgung“ und „Pensionswesen“.
Wochenmärkte siehe „Kriegswirtschaft“ unter II 422.
Wöchnerinnen.
Wochenhilfe. Erweiterung zur Mutterschaftsversicherung:
Bd. 312, 160. Sitz, S. 5002 D.
Versorgung der Wöchnerinnen mit Wäsche usw.: Bd. 312,
158. Sitz. S. 4939 D.
Kriegsmaßnahmen siehe „Bevölkerung“ unter B 5, „Kriegs-
wirtschaft“ unter II421, „Kriegswohlfahrtspflege“ unter □
und „Säuglingsfürsorge“.
Wohlfahrtspflege, private. Ueberwachung bevorrechtigter
Stiftungen durch Reichsverwaltung und Reichstag: Bd. 308,
64 Sitz. S. 1701 C, 1702 A.
Siehe auch „Kriegswohlfahrtspflege“.
Wohnungsgeldzuschuß siehe „Beamte“ unter A.
Wohnungswesen. — Siehe auch „Grundbesitz, Grund-
stücke, Hausbesitz usw.“, „Heimstätten“.
1. Bedeutung der Wohnungsfürsorge; gesetzliche
Regelung durch das Reich oder die Bundesstaaten,
Stellung des Bundesrats:
Bd. 318, Nr. 295 S. 2, 5.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200 B, 1205 C, 1208 A,
1209 A, 1212 A, 1221B8,
12248.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050D, 505510,
5056B, 5062D, 50640D,
5066 B.
—, Rückblick auf die Behandlung der Wohnungs-
V frage im Reichstag: Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050 A.
Zuständigkeit der Reichsämter für die Bearbeitung
der Wohnungsfrage: Bd. 312, 156. Sitz. S. 48830.
Antrag v. Trampczynski u. Gen.: zur Beratung
aller das Wohnungswesen betreffenden An-
träge und Petitionen wird ein besonderer Aus-
schuß von 21 Mitgliedern eingesetzt: Bd. 316,
Nr. 131.
Bd. 306, 19. Sitz. S. 383 A, B. —
nommen.
Antrag Bartschat, v. Brockhausen, Dr. Cohn (Nord-
hausen), Göhre, Götting, Dr. Hitze, Dr. Jaeger,
D. Mumm, Dr. Schatz, v. Trampczinski zum
Etat für das Reichsamt des Innern für 1917:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu
wirken, daß im Reichsamt des Innern Ein-
richtungen getroffen werden, die geeignet sind, das
Wohnungswesen, namentlich auf dem Gebiete des
Kleinwohnungsbaues und der Siedlung, im
Deutscheu Reiche zu fördern, mit dem Ziele, einen
Mittelpunkt für die Bestrebungen der
deutschen Wohnungsreform zu bilden.
Dabei wird auf ein einheitliches, geordnetes Zu-
sammenarbeiten aller beteiligten gesetzgeberischen,
verwaltungsrechtlichen und finanziellen Faktoren
(Reich, Einzelstaaten, Gemeinden, Versicherungs-
anstalten, freie Organisationen usw.) hinzuwirken
sein: Bd. 321, Nr. 822.
Bd. 310, 108. Sitz. S. 3358 D, 3362 C,
3363B, 3379D. — Angenommen.
Antrag des 10. Ausschusses (Wohnungswesen), den
verbündeten Regierungen als Maßnahme gegen
die Wohnungsnot vorzuschlagen: Die Leitung
einer planmäßigen und umfassenden Wohnungs-
herstellung nach dem Kriege sowie die Organi-
sierung aller hierfür im Reiche vorhandenen
öffentlichen und privaten Kräfte hat das Reichs-
wirtschaftsamt als Zentralstelle für Ueber-
Ange-
Wohnungswesen (Fortsetzung).
gangswirtschaft zu übernehmen. Alle Vor-
bereitungen und Maßnahmen dafür sind von ihm
in Einverständnis und Gemeinschaft mit den Bun-
desstaaten zu treffen und schon jetzt in die Wege
zu leiten: Bd. 324, Nr. 1492 Ziff. 1:
Bd. 312, 162. Sitz. S. 5050 B. 5054,
5062D0, 5064D0, 50660,
5076 A. — Angenommen.
Maßnahmen in Preußen, Wohnungsgesetzentwurf,
Taxämter= und Stadtschaftengesetz:
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1206B, 1207 A,
1211D0, 1212B8, 1215B,
12170D.
Bd. 312, 162. Sitz. S. 50500D, 5054 B.
Siehe auch „Bayern“, „Oldenburg“ und „Würt-
temberg“.
2. Beschaffung der Mittel für einen ausgedehnten Klein-
wohnungsbau; Darlehen des Reichs, Haftung der Ge-
meinden:
Bd. 318, Nr. 295 S. 4.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1200 D, 1208 C,
1217A, 1220 B, D, 1221 0,
1222 A.
Resolutionen des Haushaltsausschusses zum Etat
für das Reichsamt des Innern für 1916: die
verbündeten Regierungen zu ersuchen, im nächsten
Reichshaushalt als regelmäßige Ausgabe 30 000
Mark einzusetzen zur Unterstützung derjenigen Ver-
einigungen, welche die allgemeine Förderung
des Kleinwohnungswesens bezwecken: Bd.318,
Nr. 293 unter IId 1
und des 10. Ausschusses (Wohnungswesen) —
gleichlautend wie vorstehend: Bd. 318, Nr. 295
unter Al.
Bd. 318, Nr. 295 S. 4.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 1212, 1218 A.
53. Sitz. S. 1251 C. — Ange-
nommen.
3. Finanzielle Beteiligung des Reichs.
a) Beteiligung des Reichs als Arbeitgeber am Klein-
wohnungsbau; Wohnungsfürsorgefonds, Bewirt-
schaftung:
Bd. 315, Nr. 26 S. 30.
Bd. 316, Nr. 107 S. 9.
Bd. 307, 52. Sitz. S. 12160.
Resolutionen des Haushaltsausschusses zum Etat
für das Reichsamt des Innern für 1916: die
verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei Vor-
lage des Reichshaushaltsvoranschlags für
1917 beim Etat des Reichsamts des Innern
im außerordentlichen Etat, „Reichswohnungs-
fürsorgefonds“,
a) das Dispositiv wie folgt zu ändern: „zur
Förderung der Herstellung geeigneter Klein-
wohnungen für Arbeiter und gering be-
soldete Beamte in den Betrieben des Reichs
und Reichsheeres sowie für Kriegs-
beschädigte und -hinterbliebene. Rück-
einnahmen (Zins und Tilgung) fließen dem
Fonds zu“";
H) die Etatsposition von 5 zunächst auf 10 Mil-
lionen Mark zu erhöhen: Bd. 318, Nr. 293
unter Al.
und des 10. Ausschusses (Wohnungswesen) —
gleichlautend wie vorstehend, jedoch statt „1917"
die Jahreszahl „1916°6: Bd. 318, Nr. 295
unter Al.