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Die Gefängnisverwaltung ist, wie zu ı' erwähnt, bei
den Justizministerien in Brüssel und Namur (2. General-
direktion) zentralisiert. Die belgischen Gefängnisbeamten
sind in Tätigkeit geblieben. Es ist beabsichtigt, die
Gefängnisverwaltung unter ihrer Mitwirkung in der
bisherigen Forın unverändert fortzuführen.
Für beide \V'erwaltungsgebiete steht das Zentralgefäng-
nis in Löwen zur Verfügung, das bestimmt ist
()
b)
für Männer, die zu Zuchthaus (travaux forces und
rcclusion) oder zu mehr als 5 Jahren Gefängnis
verurteilt sind,
(in einer besonderen Abteilung) für Jugendliche
bis zum ı8. Lebensjahr, die Freiheilsstrafen
von über 6 Monalen verbüssen.
Das gleichen Zwecken dienende Zentralgefängnis im
Gent ist fast ausschliesslich für die Bedürfnisse der Etappe
in Anspruch genommen.
Ausserdem befinden sich einzelne Gefängnisse (in Löwen
«llülfsgefängnis» genannt):
a) in Flandern:
b)
im Bezirk des Bezirksgerichls Brüssel: in Brüssel-
Sint-Gillis (nur für Männer) und in Brüssel-Vorst
(in ler Hauptsache für Untersuchungsgefangene),
im Bezirk des Bezirksgerichts Antwerpen: in
Antwerpen, \echeln und Turnhout,
im Bezirk des Bezirksgerichts Löwen: in Löwen,
im Bezirk des Bezirksgerichts lHlasselt: in Hasselt
und Tongern,
in Wallonien:
im Bezirk (les Bezirvksgerichis Lüttich: in Lüttich
und Huy,
im Bezirk des Bezirksgerichts Verviers: in Ver-
viers,
im Bezirk des Bezirksgerichtis Namur: in Namur
und Dinant, |
im Bezirk des Bezirksgerichts Marche: in Marche
und Neufchäteau,
im Bezirk des Bezirksgerichts Gharleroi: in
Charleroi und Nivelles.