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Inn= und baierische Hausruckviertel, desgleichen Tirol
behielten die bisherige Abgaben= Arten. ")
Wie schwer, wie mannigfaltig, wie ungleich auch
alle diese Abgaben drücken mochten, Niemand glaube,
daß sie das baierische Volk zu Opfern für Kdnig und
Vaterland entmuthigten. Vielmehr flossen noch ununter-
brochen
*) Denen dem Steuer-Provisorium unterworfenen Provinzen
wurden als Folge dringenden Bedürfens folgende Steuern
auferlegt:
1) die Grundsteuer, betrug 1 Procent oder 35 kr. von hun-
dert Gulden der erhobenen Steuer-Capitalien.
2) Die Haussteuer, bestand in 1 Procent oder 15 kr. von
hundert Gulden der festgesetzten Steuer= Capitalien.
3) Die Dominical-Steuer nahm 1 Procent, oder 30 kr. von
hundert Gulden des Capitals= Anschlages dieser Renten
Anspruch.
5) Die Gewerbesteuer, welche nach den in den Gewerbsteuer-
Katastern ausgeworfenen EClassen erhoben wurde.
5) Die Zugviehsteuer oder das sogenannte Weggeld-Surro-
gat, welche bestimmte, daß von jedem, drei Jahre altem
Stücke Zugvieh, und zwar von jedem Pferde 50 kr., von
jedem Maulthiere und Zugochsen aber 24 kr. zu entrichten
war. Enlich.
) die Familien = Steuer oder das sogenannte Familien-
Schutz-Geld, welches nach denen, in einem deshalb er-
lassenen Edicte (25. November 1808.) festgesetzten Classen
erhoben wurde.
Dagegen hörten zwar die bisher bestandenen Concurren-
zen für ordentliche Staats-Auflagen, die bisher bestandenen
Schuldentilgungs-Steuern, die Besteuerung der gemeinen
Activ-Capitalien, die Zinsen = Decimaten von geistlichen
ffründen und Stiftungen, dann die hier und dort bestande-
nen Capitalien-Steuern, endlich auch die Zahlung der Elas-
sen= und Gewerbszoll-Patenten-Gelder, jedoch nicht die