Die Prätendenten. 71
an Mecklenburg, und blieb die Grafschaft Billingsho bei Magde-
burg. Daß ferner Friedrich der Gebissene von Meißen die Gelegen-
heit benutzte, den Brandenburgern alles das zu entreißen, was sie noch
in Meißen besaßen, war, wenn auch nicht recht, doch wenigstens er-
klärlich. Das Uebel wurde aber dadurch so gefährlich, daß Niemand
von der Familie der Askanier in der Mark vorhanden war, welcher
gegründete Ansprüche auf die Erbfolge hatte oder die Macht besaß,
dieselben geltend zu machen.
Es war zwar noch ein männlicher Sprößling der Johanneischen
Linie vorhanden, Heinrich der Jüngere von Landsberg; derselbe
war aber noch ein unmündiger Knabe, der das Unglück hatte, seinen
Vater Heinrich den Aelteren vermuthlich wenige Tage vor Waldemar's
Absterben durch den Tod zu verlieren. Ueberdies wurden die An-
sprüche desselben vielfach angezweifelt, weil sein Vater — wie es
scheint — allen Anrechten auf die Mark entsagt hatte, und obgleich
seine Mutter Agnes die Schwester des Kaisers Ludwig war, so
konnte er doch unglücklicher Weise gar nicht auf die Hülfe seines
Oheims rechnen, da dieser zu viel mit seinem Gegenkaiser Friedrich
von Oesterreich zu schaffen hatte, um die kaiserliche Würde für sich zu
behaupten. Nur das Land über Oder und anfänglich auch Lebus
erkannten ihn als rechtmäßigen Nachfolger in der Mark an und er-
klärten seinen Vetter, den Herzog Wartislaw von Pommern-Wol-
gast, für seinen Vormund. Die Prignitz dagegen und die Uker-
mark zogen es vor, da sich über die Erbfolge so große Streitigkeiten
erhoben, einstweilen sich unter den Schutz von Heinrich dem Löwen
von Mecklenburg zu stellen, um den Ausgang des Streites in
neutraler Stellung abzuwarten.
Eben so wenig aber erkannte Waldemar's Wittwe Agnes die
Rechtmäßigkeit der Nachfolge Heinrich des Jüngeren an, vielmehr
machte sie selber Ansprüche auf das Land, einmal als Erbin ihres
Gemahls, dann aber vorzüglich, weil sie ja selber aus der Ottonischen
Linie stammte. Schon im September 1319, also kurz nach dem Tode
ihres Gemahls, hatte sie sich nach der Altmark begeben, ihrem Leib-
gedinge, und dort die Huldigung angenommen (nur die Vogtei Arne-
burg war das Leibgedinge ihrer Mutter Anna, der damaligen Herzogin
von Breslau). Unter dem Beistande ihres rechtmäßigen Vormundes,
des Herzogs Rudolf von Sachsen-Wittenberg, der seit 1298
mit ihrer Tante Judith vermählt war, wußte sie auch einen großen
Theil der damaligen Neumark oder nachmaligen Mittelmark zu
bewegen, sie als Herrin anzuerkennen, leider aber trat noch ein dritter
Prätendent auf und ihr gegenüber, der seine Ansprüche auf die Mark
mit den Waffen in der Hand geltend zu machen suchte.
Es war dies Heinrich, Herzog von Schlesien und Herr zu
Jauer und Fürstenberg, dessen Vater Herzog Boleslaw III. von
Schweidnitz mit einer andern Tante der Agnes, mit Beatrix, ver-
heirathet gewesen war. Von dieser Verwandtschaft mit den märkischen
Askaniern leitete Heinrich seine Ansprüche her, und um mit desto